Rhein-Neckar/Darmstadt, 21. Juni 2011. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat drei Männer in mehreren Fällen unter anderem wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubs, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt. Zwei der Tatverdächtigen hatten Ende August 2010 den Ladenburger Gastronom Willy Koch (Fody’s Fährhaus) brutal überfallen und misshandelt. Auch der Überall auf ein Viernheimer Schnellrestaurant, eine Bensheimer Bowling-Bahn sowie ein Mannheimer Bekleidungsgeschäft sollen von den Angeklagten begangen worden sein.
Von Hardy Prothmann
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegen zwei 37 und 26 Jahre alte Deutsche und einen 26-jährigen Spanier am 13. Mai 2011 Anklage wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubs, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung erhoben.
Die Ermittlungen gegen den 37-jährigen Mörlenbacher und den 26-jährigen Viernheimer wurden durch die Zeugenaussage der Ehefrau des Mörlenbachers vorangebracht, die die Behörden freiwillig informiert haben soll. Warum Melanie S. ihren Mann „verpfiffen“ hat, ist nicht bekannt.
Zwei der angeklagten Männer sind in drei Fällen angeklagt, eine vierte Anklage wird vermutlich folgen. Die Ermittlungsakten sind zur Zeit auf dem Weg von Mannheim nach Darmstadt.
Am 30. August 2010 sollen die beiden Beschuldigten in Ladenburg den Gastronom Willy Koch in dessen Wohnung über der Gaststätte Fody’s mit einer geladenen Schreckschusswaffe brutal überfallen haben. Der Gastronom wurde gefesselt und geschlagen.
8.000 Euro Bargeld aus dem Tresor sowie elf wertvolle Uhren sollen die Männer geraubt haben. Ihrem Opfer setzten die Männer massiv zu, um die Herausgabe von Pin-Codes zu erpressen, was auch gelungen war. Mit den Bankkarten erbeuteten die Männer nochmals 3.000 Euro. Den Gastronomen ließen die Männer gefesselt zurück – erst nach Stunden entdecken Angestellte ihren Chef, dem die Täter die Hände auf den Rücken gefesselt einen Kissenbezug über den Kopf gezogen hatten.
Die mutmaßlichen Täter des Ladenburger Raubüberfalls sind den Behörden bestens bekannt und bereits „mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten“, wie der Pressesprecher Sebastian Zwiebel auf Anfrage unserer Redaktion sagte.
„Gewerbsmäßiger Diebstahl“ und „schwerer Bandendiebstahl“ stehen im Vorstrafenregister der Männer, so der Staatsanwalt. Beide waren schon zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt und zur Zeit der erneuten Straftaten noch in „Bewährungszeit“.
Mindestens drei Überfälle haben die Männer in ihrer Bewährungszeit begangen – was das ohnehin schon hoch zu erwartende Strafmaß noch verschärfen dürfte. Die vom Gesetzgeber geforderte Mindeststrafe allein für schweren Raub beträgt fünf Jahre.
Bei dem Überfall auf einen Burger-King in Viernheim am 20. Dezember 2010 sollen die Angeklagten einen weiteren Komplizen gehabt haben, einen 26-jährigen Viernheimer spanischer Staatsangehörigkeit. Auch hier wurden ein Angestellter und Mitarbeiter einer Reingungsfirma mit einer Waffe bedroht und durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt. Die Beute: 2.500 Euro. Die Polizei konnte die Täter nach dem Überfall stellen und festnehmen – einer der Täter wurde bei einem Schusswechsel durch die Kugel eines Polizeibeamten verletzt.
Der Komplize, der bislang wegen Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen ist, soll auch bei einem Raubzug am 19. September 2010 in Bensheim dabei gewesen sein. Hier wird dem Trio der Überfall auf eine Bowlingbahn angelastet. Wieder bedrohten die Männer, die „Skelettmasken“ getragen haben, weibliche Angestellte mit einer Schusswaffe und erbeuteten einige hundert Euro.
Ein vierter Überfall am 13. Dezember 2010 auf ein Bekleidungsgeschäft im Bereich der Mannheimer Planken (Fußgängerzone) soll auf das Konto der beiden Hauptverdächtigen gehen. Die Geschäftsführerin wurde in den Morgenstunden abgepasst, ebenfalls mit einer Pistole bedroht und zusammen mit einer Angestellten mit Klebeband gefesselt – aus dem Tresor sollen die Männer eine „große Menge“ gestohlen haben.
Dieser Überfall passt nicht zu den „Gastro-Raubzügen“. „Warum gerade dieses Geschäft überfallen worden ist, wissen wir bislang noch nicht“, sagte uns ein Polizeisprecher. „Vermutlich ist irgendwie bekannt geworden, dass es dort was zu holen gibt.“ Denn die Tatzeit – der frühe Morgen – lässt normalerweise nicht auf „volle Kassen“ schließen – vermutlich hatten die Täter irgendeine „Informationsquelle“.
Den Männern wird auch ein Einbruch in eine Logistikfirma in Biebesheim am Rhein zur Last gelegt.
Der Prozess beginnt am 04. Juli 2011 vor der großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt.