Hockenheim/Leimen/Rhein-Neckar, 21. Oktober 2016. (red/pol) Im Laufe des Donnerstags soll es im Rhein-Neckar-Kreis zu zwei Auftritten von so genannten “Grusel-Clowns” gekommen sein – bislang liegen nur Aussagen der betroffenen vor, einem 10-jährigen Jungen und einem 16 Jahre alten Teenager. Auftritte von “Grusel-Clowns” geistern als Falschmeldungen durchs Internet – die Polizei will allerdings nicht ausschließen, dass irgendjemand üble “Scherze” macht.
In Hockenheim sollen zwei bislang unbekannte Personen in Clown-Kleidung mit “Fratzen-Maske” einen jungen Mann erschreckt haben, der auf dem Weg zum Berufspraktikum war,
teilt die Polizei mit. Der 16-Jährige gab an, sein Fahrrad auf dem Weg vom Gartenschaupark zur Brücke der Überführungsstraße geschoben zu haben, als sich gegen 07:40 Uhr einer Clown vor ihn und ein zweiter hinter ihn gestellt hätten. Der 16-Jährige will daraufhin in Richtung Bahnhof geflüchtet sein.
In Leimen berichtete ein 10-Jähriger von drei “Clowns”, die ihm gegen 17:30 Uhr bei einer Unterführung im Wohngebiet “Fasanerie” aufgelauert und ihn ein Stück verfolgt hätten. Der erschreckte Junge flüchtete sich nach Hause. Seine Mutter verständigte die Polizei.
Die drei Clowns beschrieb er als erwachsene Männer, von denen zwei ca. 170cm – 185 cm groß und einer deutlich kleiner und bärtig gewesen sei. Diese hätten einen Handwagen dabei gehabt. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ergebnislos.
Bislang gibt es bis auf die mutmaßlichen Opfer keine Zeugen, die einen “Grusel-Clown” gesehen haben.
Die Polizeireviere Hockenheim und Wiesloch haben Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 06205/28600 oder 06222/57090 in Verbindung zu setzen.
Polizei gibt Hinweise
Der Auftritt als “Grusel-Clown” stellt keinen Scherz dar. Je nach Begebenheit kann man sich unter Umständen bei diesen, als Spaß gedachten Aktionen, strafbar machen. Hier sind Straftaten wie Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung oder gar gefährliche Körperverletzung zu nennen. Wird durch das Erschrecken ein Polizeieinsatz ausgelöst, können auf den Verursacher auch die Kosten des Einsatzes zukommen. Das gilt auch für “erfundene” Begegnungen.
Umgekehrt können Angriffe auf solche Personen ebenfalls Straftaten sein – auf der Facebook-Seite der Polizei Mannheim ergehen sich einige in Gewaltfantasien, was sie mit Grusel-Clowns machen würden, würden sie einem begegnen.
Das Portal Mimikama.at führt Beispiele für erfundene Falschmeldungen an. Davon gibt es jede Menge.
Was tun, wenn man einem “Grusel-Clown” begegnet?
- verständigen Sie sofort die Polizei über den Notruf 110
- versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Clown nicht zu provozieren
- bitten Sie andere Personen um Hilfe oder weisen diese auf die Situation hin (rufen sie ggf. laut um Hilfe)
- versuchen Sie nicht, den Clown zu überwältigen
“Grusel-Clown” Berichte im Internet:
- Sprechen Sie mit ihren Kindern und Bekannten über das Thema
- Überprüfen Sie Meldungen in den sozialen Netzwerken auf den Wahrheitsgehalt und bleiben Sie skeptisch
- Verbreiten Sie offensichtliche Falschmeldungen nicht weiter