Sinsheim, 21. Januar 2016. (red/pm) Allein für Januar ist der Landkreis verpflichtet 1.045 Asylbewerber aufzunehmen. Daher werden kommende Woche 250 bis 300 weitere Flüchtlinge in Sinsheim untergebracht: Der für ein Jahr angemietete Hallenkomplex im Gewerbegebiet Breite Seite wird belegt. Die ersten Umbauarbeiten sind abgeschlossen und ergaben, dass in der Notunterkunft voraussichtlich 1.000 Personen Platz finden werden.
Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:
„Die Große Kreisstadt Sinsheim ist für den Rhein-Neckar-Kreis seit Jahren ein wichtiger Partner und Stützpunkt bei der Flüchtlingsunterbringung.
Obwohl das Landratsamt inzwischen bereits in 26 Städten und Gemeinden Unterkünfte für die vorläufige Unterbringung in verschiedenen Ausprägungen schaffen konnte, ist Sinsheim ein wichtiger Standort, denn hier befindet sich nicht nur die zentrale Wohnheimverwaltung des Landratsamts, sondern bereits vier Objekte, in denen der Kreis vorläufig Asylbewerber untergebracht hat.
Neben der erst kürzlich bezogenen Gemeinschaftsunterkunft in der General-Sigel-Straße hat sich im November 2015 die Möglichkeit für eine große Notunterkunft in einem ehemaligen Hallenkomplex im Gewerbegebiet Breite Seite ergeben. Dieser wird nun in der kommenden Woche zunächst mit 250 bis 300 Flüchtlingen belegt werden.
Nachdem die ersten Umbauarbeiten abgeschlossen sind, hat sich gezeigt, dass in der Notunterkunft voraussichtlich 1.000 Personen Platz finden werden.
Die Unterbringung dort erfolgt im Rahmen des polizeilichen Notstandes, um die Obdachlosigkeit der Flüchtlinge zu vermeiden.
Wir stehen nach wie vor unter sehr großem Druck und brauchen diese große Unterkunft aufgrund des hohen monatlichen Flüchtlingszugangs,
erläutert Christoph Schauder, Ordnungsdezernent im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die aktuelle Notlage. Allein für Januar 2016 ist der Landkreis verpflichtet, 1.045 Asyl suchenden Menschen aufzunehmen.
Deshalb sind wir im Moment ohne solche Notunterkünfte nicht in der Lage, die uns wöchentlich von der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe zugeteilten Flüchtlinge unterzubringen,
so Schauder weiter. Denn selbst wenn alle neuen Bundesgesetze greifen, wird es auf unterer Ebene in absehbarer Zeit keine Entlastung geben, da aus den Landeserstaufnahmestellen die Menschen mit Verzögerung in die vorläufige Unterbringung der Kreise kommen.
Hallenkomplex soll als Puffer dienen
Der für ein Jahr angemietete Hallenkomplex soll als sogenannter Puffer fungieren, um den Asylbewerbern und Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf bieten zu können, bis sie dann in perspektivisch fertiggestellte Gemeinschaftsunterkünfte umziehen können.
Wie lange es bis zum Umzug dauern wird, ist momentan aufgrund der angespannten Unterbringungssituation nicht absehbar.
Um den Flüchtlingen zumindest eine gewisse Privatsphäre zu bieten, sind die Hallen durch mobile – undurchsichtige – Trennwände in Parzellen aufgeteilt, die mit Betten und Spinten bestückt sind. Darüber hinaus steht den Flüchtlingen eine großzügige Freifläche zur Freizeitgestaltung zur Verfügung, die zudem das Verpflegungsunternehmen für die Versorgung der dort untergebrachten Menschen nutzt.
Ein Security-Dienst wird rund um die Uhr vor Ort sein. Die Sozialbetreuung der Flüchtlinge wird der DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. übernehmen.
Zurzeit gibt es in der Kraichgaumetropole 804 Plätze für Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie verteilen sich auf die Gemeinschaftsunterkünfte im Fohlenweideweg (424 Plätze) und in der Steinsbergstraße (ehemalige Bodenseewasserversorgung, 120 Plätze) sowie auf Wohnungen in der Alten Waibstadter Straße (60 Plätze) und im ehemaligen Gebäude des Landwirtschaftsamtes und des Vermessungsamtes in der General-Siegel-Straße (200 Plätze).“