Mannheim, 21. April 2015 (red/pm) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 35 Jahre alten Arbeiter Anklage wegen Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 23. Dezember letzten Jahres in der Mannheimer Innenstadt einen 45-jährigen Nachbarn geschlagen zu haben, worauf das Opfer zu Boden gestürzt und mit dem Kopf auf das Pflaster geprallt sei.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
“Der Sturz des 45-Jährigen habe einen Schädelbruch mit Hirnblutung verursacht, woran der sofort ins Koma gefallene Geschädigte trotz intensivmedizinischer Behandlung im Krankenhaus am 7. Januar gestorben sei. Hintergrund des Geschehens waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen bereits länger andauernde Streitigkeiten zwischen den als Nachbarn im Stadtteil Jungbusch lebenden Männern und deren Familien.
Angeschuldigte derzeit auf freiem Fuß
Am Tattag sei man sich zufällig begegnet und habe zunächst verbal gestritten. Dann soll der Angeschuldigte nach den Angaben mehrerer unbeteiligter Zeugen sein Gegenüber ohne Grund gegen Kopf und Hals geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft wertet seine Einlassung, sich nur gewehrt zu haben, daher als Schutzbehauptung.
Der Angeschuldigte befindet sich weiter auf freiem Fuß, da keine Haftgründe – Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr – vorliegen. Ein Termin bei der zuständigen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim ist noch nicht bekannt.”