Ludwigshafen, 21. Juli 2016. (red/pol) Am Mittwochabend drohte ein 16-Jähriger von einer Brücke zu springen. Dann lieferte er sich eine Verfolgungsjagd per Fahrrad mit der Polizei. Schließlich gab der alkoholisierte Jugendliche zu, dass seine Drohung nur Spaß war.
Information des Polizeipräsidiums Rheinpfalz:
„Ein Passant teilte gestern Abend, 20.07.2016, 21:00 Uhr, über Notruf mit, dass auf der Schneckennudelbrücke ein betrunkener junger Mann stehe und in den Rhein springen wolle.
Vor Ort sahen die Polizisten einen jungen Mann mit nacktem Oberkörper auf der Brücke. Sie sprachen ihn an, worauf dieser unvermittelt in Richtung Rheinschanzenpromenade wegrannte.
Auf der Promenade sprang der junge Mann auf ein Fahrrad und setzte so seine Flucht fort. Beim Aufsteigen auf das Rad stieß er gegen ein anderes Rad, welches umfiel und gegen das Bein einer Passantin stieß. Die 51-jährige Ludwigshafenerin wurde dadurch leicht verletzt.
Um den Flüchtigen einzuholen erbat sich einer der Polizisten das Fahrrad eines weiteren Passanten. Mit dessen Einverständnis setzte er die Verfolgung fort. In Höhe des Lusanum konnte er den 16-Jährigen einholen und festhalten. Kurz darauf trafen der Freund des 16-Jährigen und der zweite Beamte auch am Lusanum ein.
Da der Freund aggressiv und aufbrausend die polizeilichen Maßnahme störte, wurde auch er zu Boden gebracht und gefesselt. Nun beruhigte sich die Situation.
Beide junge Männer waren deutlich alkoholisiert. Ein Alkoholtest ergab 1,39 Promille und 0,82 Promille. Der 16-Jährige bestätigte, auf der Brücke mit seinem Suizid gedroht zu haben. Er habe dies aber nicht ernst gemeint, vielmehr habe er die Passanten zum Narren halten wollen.
Zur Überstellung an die Erziehungsberechtigten wurden die beiden Jugendlichen auf die Polizeiwache verbracht.
Dort beleidigte der Jugendliche einen der Beamten mit den Worten „Fischkopf“ und „Brillenhuhn“. Außerdem drohte er, den Polizisten kaputt zu schlagen, wenn er ihn erwischen würde.
Gegen die Jugendlichen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet: Person eins muss sich wegen Körperverletzung und Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten, Person zwei wegen Beleidigung und Bedrohung.“