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Heidelberg, 21. März 2011. Am Wochende sind in Heidelberg sechs junge Erwachsene wegen Beschädigung von Wahlplakaten festgesetzt worden. Nach einer „erkennungsdienstlichen“ Behandlung wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Beschädigen von Wahlplakaten wird als „gemeinschädliche Straftat“ gesehen und kann, muss aber nicht zu einer Bestrafung führen.
Sofern sich die Täter bislang keiner anderen Straftaten schuldig gemacht haben, könnten die ermittelnden Personen also glimpflich davonkommen.
Information der Polizeidirektion Heidelberg:
„Vier Männer und zwei Frauen festgenommen hat das Polizeirevier Heidelberg-Süd in der Nacht zum Sonntag in der Eichendorffstraße.
Kurz nach 1 Uhr hatte ein aufmerksamer Zeuge, der durch laute Geräusche wach geworden war, der Polizei mitgeteilt, dass sechs Personen Wahlplakate zerstören würden. Auf Grund seiner detaillierten Personenbeschreibung und der Bekanntgabe der Fluchtrichtung wurde nur wenige Minuten später vier junge Männer und zwei junge Frauen im Alter zwischen 21 und 22 Jahren kontrolliert und mit auf die Wache genommen.
Dort wurden sie erkennungsdienstlich (Lichtbilder, Fingerabdrücke, u.a.) behandelt, keiner Angaben zur Sache machen. Anschließend wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt.“
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Das rheinneckarblog