Viernheim, 21. Dezember 2015. (red/pm) Die CDU-Fraktion Viernheim hat sich in einem Pressebeitrag zum Stand der „nördlichen Landgrabenbrücke“ geäußert. Laut Bürgermeister Matthias Baaß sind die Angaben und Lösungsansätze darin „nahezu alle falsch“. Eine solch heftige „Gegendarstellung“ ist selten. Wir dokumentieren die Darstellung der Stadt.
Information der Stadt Viernheim:
„In einem Pressebeitrag äußert sich die CDU-Fraktion Viernheim zum Sachstand „nördliche Landgrabenbrücke“. Die darin gemachten Angaben zum bisherigen Verlauf und einer möglichen Lösung sind nahezu alle falsch.
Aktuelle Situation der Brücken
Seit vielen Jahren gibt es im Nordosten der Feldgemarkung zwei kleine Brücken, die über den Landgraben führen. Eine der beiden Brücken (im Bereich der Lammschlachterei Baumann) wurde im vergangenen Jahr komplett erneuert.
Da die Tragkraft für etliche Tonnen ausgelegt sein muss, die Wasserbehörde sehr großen Wert darauf legt, dass ein ausreichend großer Wasserdurchfluss durch das Brückenbauwerk möglich ist und die Stadt Viernheim als Bauherr und Eigentümer natürlich allen Pflichten zur Herstellung eines auch verkehrssicheren Bauwerks nachkommen muss, wurden dafür Kosten in Höhe von über 150.000 Euro aufgewendet.
Die Brücke ist nun komplett neu, ist einwandfrei befahrbar und der Wasserdurchfluss ist ebenfalls –getreu den Pflichten- gewährleistet.
1000 Meter weiter nördlich gab es eine zweite Brücke über den Landgraben, die in diesem Jahr aufgrund ihrer Baufälligkeit abgerissen werden musste. Seitens der Ortslandwirte gibt es den Wunsch, auch diese Brücke wieder neu zu errichten, um Umwegfahrten über die 1.000 Meter entfernt liegende neue Brücke zu vermeiden.
Vorgehen der Stadt
Im Stadtgebiet gibt es zahlreiche kleinere und größere Brückenbauwerke, teilweise sind es auch Unterführungen. Die Stadt Viernheim steht für diese Brücken in der Verkehrssicherungspflicht. Deswegen werden diese Bauwerke regelmäßig von einer dafür fachlichen ausgebildeten Person (Ingenieur) überprüft. Es erfolgt die Einstufung in unterschiedliche Kategorien (einwandfrei, leicht sanierungsbedürftig, starker Sanierungsbedarf, nicht mehr nutzbar etc.).
Die beiden Brücken mit dem höchsten Verkehrsaufkommen sind die Wiesenwegbrücke (bestehend aus zwei nebeneinander liegenden Einzelbrücken) und die Brücke zum/vom Rhein-Neckar-Zentrum über die BAB Weinheim-Mannheim.
Für die sanierungsbedürftigen Wiesenwegbrücken bereitet die Verwaltung derzeit eine zuschussfähige Ersatzlösung durch einen Kreisel für das Jahr 2018 vor (eine Sanierung der Brücken für 1,3 Millionen Euro ist teurer und verkehrstechnisch nicht sinnvoll). Sanierungsmaßnahmen an der Brücke zum Rhein-Neckar-Zentrum werden ebenfalls vorbereitet und sind im Jahr 2017 eingeplant (derzeitige Kostenschätzung 255.000 Euro).
Aufgrund der im Jahr 2014 aktuellen Kosten für das südliche Brückenbauwerk über den Landgraben rechnet die Verwaltung mit Kosten von circa 140.000 Euro für den Neubau einer zweiten Brücke über den Landgraben.
Warum so teuer?
Das Bauwerk muss für schwere Lasten ausgelegt werden, da die Erfahrung gemacht wurde, dass durch Verbotsschilder eingeschränkte Nutzungen missachtet werden. Das Überfahren von Brücken mit nicht zugelassenen Lasten führt aber in der Folge zu Bauschäden und einer früheren Abnutzung.
Die Wasserbehörde legt Wert auf einen großzügigen Durchfluss von Wasser unter dieser Brücke. Das Grabensystem nimmt insbesondere bei Hochwasserständen wichtige Funktionen wahr, die nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Kommt die Stadt Viernheim als Eigentümer zudem nicht allen Pflichten in Sachen Verkehrssicherheit nach (Breite des Bauwerks, Sicherungsmaßnahmen etc.) nach, sind die Verantwortlichen persönlich in der Haftung.
Dass es insbesondere bei Bauwerken über Wasserflächen (sehen diese auch noch so ungefährlich aus) keine Ausnahmen bei der Sicherungspflicht geben kann, dürfte jedermann klar sein. Es sind schon Kinder in sehr viel niedrigeren Gewässern ertrunken.
All dies zusammen führt dazu, dass Einfach-Lösungen schlicht nicht möglich sind. Die Stadt ist kein privater Bauherr, der auf seinem privaten Grund vielleicht anders agieren kann. Die Stadt hat all ihre Pflichten bei einem solchen Bauwerk zu erfüllen, sonst handeln die Verantwortlichen widerrechtlich. Mit den entsprechenden Haftungsfolgen bei einem Schadenfall.
Was sagt die Wasserbehörde?
Bei den Variantenprüfungen zur Sanierung der südlicher gelegenen, 2014 sanierten Landgrabenbrücke „Baumann“ wurde die alternative Einbringung eines Stahlbetonrohres als Alternative geprüft und mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde beim Kreis Bergstraße bewertet und letztlich wegen der oder anderer Gründe, allen voran der erforderlichen Durchflusssicherung, als wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig verworfen.
Damit gibt es für die Stadt Viernheim keinerlei rechtliche Grundlage für einen „Billig-Bau“, auch wenn die Stadt liebend gerne eine kostengünstige Lösung umsetzen würde. Alternativ könnte eine reine Fußgänger- oder Radfahrerbrücke gebaut werden. Das ist allerdings nicht der Wunsch der Landwirtschaft.
Was sagt Bürgermeister Baaß?
Der Bürgermeister sagte im Sommer 2014 zu, die für einen Brückenneubau nötigen Mittel in den Haushaltsplan der Stadt Viernheim für das Jahr 2015 aufzunehmen. So ist es auch erfolgt. In der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung am 9.12.2014 stellte jedoch die Fraktion der CDU den Antrag, die dafür nötigen Mittel um 135.000 Euro zu reduzieren, da die Brücke auch mit einfachen Mitteln hergestellt werden könne.
Dieser Antrag wurde von der Stadtverordneten-Versammlung (aus den oben genannten nachvollziehbaren Gründen) abgelehnt. Die Zustimmung aller Stadtverordnete, also auch der CDU, fand ein Antrag der SPD-Fraktion 165.000 Euro allgemein für die Instandsetzung von Brückenbauwerken zur Verfügung zu stellen, aber deren Ausgabe zu sperren, bis im Bauausschuss eine Prioritätenliste (Rangfolge der Abarbeitung von Sanierungen/Erneuerungen von Brückenbauwerken) geklärt ist.
Folglich ist die Aussage der CDU „Zusage in die Mühlen der Bürokratie“ geraten, falsch?
Diese Aussage ist genauso falsch wie vieles andere. Ich habe meine Zusage eingehalten. Der 1. Stadtrat hat nicht -wie behauptet- einen Einspruch gegen die „Billig-Lösung“ eingelegt. Einen solchen Einspruch gibt es überhaupt nicht. Der gesamte Sachverhalt ist allen Stadtverordneten bekannt, er wurde mehrmals in den zuständigen Ausschüssen dargestellt.“