Weinheim/Mannheim/Hirschberg/Sindelfingen, 20. Juli 2018. (red/pro/pm) Der von einer unterlegenen Kandidatin (Klägerin) erhobene Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Sindelfingen am 7. Mai 2017 blieb letztinstanzlich erfolglos, teilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) aktuell mit und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2018. Klägerin war die Dauerkandidatin Fridi Miller, Antragsgegnerin das Land Baden-Württemberg.
Den hiergegen von der Klägerin gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der 1. Senat des VGH abgelehnt. Zur Begründung führt er aus, dass das Verwaltungsgericht entgegen dem Vorbringen der Klägerin seine prozessualen Aufklärungspflichten nicht verletzt habe. Den Beweisanregungen der Klägerin habe das Verwaltungsgericht nicht nachgehen müssen, da für ihre unsubstantiierten Behauptungen keine Anhaltspunkte vorgelegen hätten,
begründete der VGH am 17. Juli 2018 (1 S 1042/18). Der Beschluss ist unanfechtbar. Im Urteil (das der Redaktion vorliegt) wird festgestellt, dass Vorwürfe der “Wählernötigung”, “Verletzung der Neutralitätspflicht” sowie “nicht erhobene Beweise” allesamt substanzlos und nicht begründet vorgebracht worden waren. Übersetzt: Es wurde behauptet, aber keinerlei belastbares Material vorgelegt.
Die Dauerkandidatin Fridi Miller hat sich nach eigenen Angaben bei einer erheblichen Zahl von Wahlen als Kandidatin beworben. Nach unserer Kenntnis jeweils vollständig chancenlos mit nicht nennenswerten Ergebnissen. Im Anschluss hat sie bei einigen Wahlen Beschwerde und später Klage eingereicht.
So auch in Weinheim. Hier läuft eine Wahlanfechtungsbeschwerde gegen die OB-Wahl vom Juni. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde steht noch aus. Frau Miller hat bereits angekündigt, auch hier klagen zu wollen.
Geht der Ritt durch alle Instanzen, also Verwaltungsgericht Karlsruhe und später VGH, müssen die Weinheimer Bürger sich darauf einstellen, dass der gewählte Oberbürgermeister Manuel Just erst in etwa einem Jahr sein Amt antreten kann.
Kniffelige Lage in Weinheim
Nach unseren Recherchen hatte Frau Miller bislang juristisch keinen Erfolg. In Weinheim könnte dies anders sein, wie wir exklusiv berichtet hatten. Denn es gab im städtischen Feuerwehrhaus eine Kandidatenpräsentation, zu der sie nicht eingeladen war. Der Knackpunkt wird sein, wie diese Veranstaltung bewertet wird: War sie privat? Dann läge kein Anfechtungsgrund vor. Würde sie aber als Einladung durch die Feuerwehr Weinheim gewertet, die eine Abteilung der Stadt Weinheim ist, dann könnte eine Verletzung der Neutralitätspflicht vorliegen, was eine Wahlanfechtung begründen könnte. Wie eine solche Klage ausgeht, hängt dann von den genauen Zusammenhängen und vor allem von einem substantiierten Sachvortrag ab.
Der Wahlgewinner Manuel Just, derzeit noch Bürgermeister in Hirschberg an der Bergstraße, steht in einem Jahr als Amtsverweser zur Verfügung. Hintergrund: Da er keine zwölf Jahre im Amt ist, würde er bei einem aktuellen Wechsel seine Versorgungsansprüche verlieren, würde er nicht Oberbürgermeister werden. Dieses Risiko bewertete er als “für meine Familie nicht hinnehmbar”. Im kommenden Jahr wären die zwölf Jahre absolviert: “Dann stehe ich bereit, obwohl ich auch dann ins Risiko gehe, solange die Wahl nicht als rechtsgültig erklärt worden ist.”
Dieses Risiko darf durch seinen sensationellen Wahlerfolg mit über zwei Dritteln der Stimmen als gering angesehen werden – bei einer Neuwahl wäre er wieder der Favorit. Außer, ein anderer aussichtsreicher Bewerber würde antreten, was natürlich nicht auszuschließen ist.
Auf Anfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Mannheim, dass eine Anzeige wegen Wählertäuschung durch einen Kandidaten vorliege. Die Anzeige werden geprüft, Ermittlungen gäbe es noch keine.
Für Hirschberg ist die Situation ebenfalls unbefriedigend. Eigentlich war man schon auf eine Bürgermeisterwahl eingestellt, kann diese nun aber nicht vorbereiten, weil Herr Just auf Zeit im Amt bleibt. Der erfahrene Hauptamtsleiter Ralf Gänshirt hat ebenso wie der CDU-Gemeinderat Christian Würz (Polizeibeamter) bereits Interesse signalisiert.
Doch auch hier droht die Personalie Miller. Auch hier könnte sie antreten und die rechtskräftige Wahl zunächst in die Länge ziehen. Ebenso in Dossenheim, wo im kommenden Frühjahr gewählt wird.