Heppenheim/Darmstadt/Rhein-Neckar, 20. Oktober 2016. (red/pol) Die Polizei hat im Zuge einer Fahndung „den“ Maskenräuber festgenommen – tatsächlich handelt es sich um einen Bande von drei Personen im Alter von 20, 22 und 28 Jahren. Die Männer wohnen im Gebiet ihrer Raubzüge. Seit Mitte August hatten sie 14 Mal vorwiegend Spielhallen ausgeraubt, 12 Mal auf hessischem Gebiet, 2 Mal in Weinheim. Ob Waffen bei den Tatverdächtigen gefunden worden sind, wollte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht mitteilen.
Hier unser Bericht mit der Übersicht der begangenen Raubüberfälle.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen:
„Drei Männer im Alter von 28, 22 und 20 Jahren sind dringend tatverdächtig, Spielhallen mit dem Schwerpunkt an der Bergstraße, im Bereich Groß-Gerau und im benachbarten Weinheim überfallen zu haben. Die Polizei ist sich sicher, dass mit den Festnahmen die Raubüberfallserie beendet ist.
Auf die Spur der Männer kamen die Ermittler nach dem letzten Überfall in Heppenheim am Mittwochmorgen (wir haben berichtet). Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen wurden die polizeibekannten Tatverdächtigen kontrolliert.
Noch am selben Tag sind Durchsuchungsbeschlüsse für sechs Wohnungen in Bürstadt, Viernheim und Ludwigshafen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt richterlich erwirkt worden. Dort stießen die Ermittler auf belastendes Beweismaterial.
Der Tatverdacht gegen einen 35 Jahre alten Bürstädter konnte dabei nicht erhärtet werden. In seiner Wohnung fanden die Ermittler jedoch Drogen. Gegen ihn ist Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet worden.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen geht die Polizei davon aus, dass das Trio bei den Taten arbeitsteilig vorgegangen ist.
Im Laufe des Donnerstags (20.10.2016) werden die drei Tatverdächtigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Bensheim vorgeführt.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte zu dem Fall werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Darmstadt erteilt.“