Eppelheim, 20. Februar 2017. (red/pro) Ein Eppelheimer Bürger hatte gegen die Bürgermeisterwahl im vergangenen Jahr geklagt, die die Kandidatin Patricia Popp gewonnen hatte. Die Beklagte ist das Land Baden-Württemberg. Beigeladene sind die Stadt Eppelheim sowie Frau Popp – deren Anwalt prüft gerade die Unterlagen.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat der Kläger seine Klage mittlerweile begründet. Im Kern geht es um eine angebliche Wahlmanipulation, da Wahlwerbung von Frau Popp zu nahe an einem Wahllokal angebracht worden sein soll.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wird nun klären müssen, ob der Abstand des Plakats tatsächlich zu gering war und ob dadurch die Möglichkeit bestand, dass die Wahl ein anderes Ergebnis hätte erbringen können. Dies ist dann vermutlich der Fall, wenn in diesem Wahllokal die Zahl der Stimmen verantwortlich war, um die erforderliche Mehrheit von 50 Prozent plus einer Stimme zu erreichen.
Dann hätte die Möglichkeit bestanden, dass Frau Popp die Wahl nicht gewonnen hätte. Es wäre ein zweiter Wahlgang notwendig geworden.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts sind bei dem Rechtsstreit zwei unmittelbar beteiligte Parteien beigeladen worden – die Stadt Eppelheim und Frau Popp. Die Stadt hat sich bereits schriftlich zur Sache geäußert, die Äußerung von Frau Popp, beziehungsweise deren Anwalt steht allerdings noch aus.
Nach unseren Recherchen ist nicht damit zu rechnen, dass noch im ersten Quartal 2017 in der Sache entschieden wird. Vermutlich wird dies erst ab April/Mai der Fall sein. Sollte der Kläger sich durchsetzen können, müsste die Wahl wiederholt werden. Wenn nicht, bleibt abzuwarten, ob der Kläger die nächste Instanz anruft. Umgekehrt gilt die auch für das Land Baden-Württemberg.
In Eppelheim ist weiterhin Bürgermeister Dieter Mörlein (parteilos) im Amt. Teile des Gemeinderats (SPD und Grüne) wollten Frau Popp als Amtsverweserin einsetzen lassen. Die beiden Parteien hatten Frau Popp als Bürgermeisterin empfohlen und im Wahlkampf unterstützt. Dieser Antrag ist aber im Gemeinderat gescheitert und hatte keine Mehrheit erhalten. Selbst wenn eine Mehrheit zustande gekommen wäre, hätte Herr Mörlein sein Veto eingelegt. Auch hier wäre es dann vermutlich zu einem Rechtsstreit gekommen.