Mannheim, 20. Dezember 2016. (red/pm) Betreibern von Spielhallen, Gastronomen und Zockern geht es an Weihnachten an den Kragen, sollten sie sich nicht an das Glückspielverbot für Daddelautomaten über die Feiertage halten. Es können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
Information der Stadt Mannheim:
“Die Stadtverwaltung Mannheim weist darauf hin, dass Spielhallen an Heiligabend und am Ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben.
Ebenso untersagt ist der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten. Grundlage sind die Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes Baden Württemberg (LGlüG), § 46 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 3.
Verstöße, die bekannt werden, können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.”