Ludwigshafen/Frankenthal/Mainz, 20. Oktober 2015. (red) Der Leichnam des 58-jährigen Mitarbeiters der BASF wurde heute von der Rechtsmedizin Mainz obduziert. Nach dem vorläufigen Gutachten der Rechtsmedizin ist der Tod aufgrund Einatmens eines sauerstoffarmen Gasgemischs an der Arbeitsstelle eingetreten. Von Seiten der BASF liegt dazu noch keine Stellungnahme vor.
Am 15. Oktober war der Leichnam des Handwerkers gegen 14 Uhr im Ludwigshafener Stammwerk gefunden worden. Er war an der Fundstelle mit Instandsetzungarbeiten beauftragt. Zunächst war die Todesursache unklar – jetzt steht laut rechtsmedizinischem Gutachten fest, dass er ein „sauerstoffarmes Gasgemisch“ eingeatmet hatte.
Die Pressemitteilung ist äußerst dünn und verrät nichts über die Art des Betriebsunfalls oder ob die Staatsanwaltschaft Frankenthal nun gegen die BASF ermittelt. Kriminalbeamte hatten den Unfallsort untersucht – auch hierzu gibt es bislang keine Information zu den Ergebnissen. Von seiten des Unternehmens liegt bislang ebenfalls keine Stellungnahme vor.