Mannheim, 19. August 2021. (red/pm) Die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl wurden in ganz Deutschland nach den Meldeverhältnissen am 15. August 2021 erstellt. Den etwa 196.000 automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis zum 5. September die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt.
Information der Stadt Mannheim:
„Die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl wurden in ganz Deutschland nach den Meldeverhältnissen am 15. August 2021 erstellt. Den etwa 196.000 automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis zum 5. September die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt.
Wer erst nach dem 15. August nach Mannheim zugezogen ist, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde und kann dort wählen oder Briefwahl beantragen. Bis zum 5. September (spätester Eingang beim Wahlbüro) kann auch die Eintragung ins Mannheimer Wählerverzeichnis beantragt werden. Für diesen Antrag ist aber die Schriftform vorgeschrieben. Antragsformulare gibt es beim Wahlbüro und bei den Bürgerservices oder im Internet unter www.mannheim.de/wahlen. Wer nach dem 15. August innerhalb Mannheims umzieht, bleibt für das bisherige Wahlgebäude eingetragen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Das Wahlbüro gibt gerne weitere Informationen dazu.
Briefwahl beginnt
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt. Ganz bequem geht es mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist bei persönlicher Abholung nur zulässig, wenn für jeden der bis zu vier Wahlberechtigten eine separate, schriftliche Abholvollmacht vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Diese Abholvollmacht ist ebenfalls in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bestehen aus dem persönlichen Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert, dem am Wahlschein angehängten roten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung und dem Stimmzettel mit dem blauen Stimmzettelumschlag für die Stimmabgabe. Das Verfahren ist ganz einfach und in einer beigefügten übersichtlichen und leicht verständlichen Anleitung genau beschrieben.
Wahlbüro im Rathaus E 5
Das Wahlbüro hilft bei allen Fragen zur Bundestagswahl. Es ist telefonisch unter 0621/293-9566, per Fax unter 293-9590 sowie per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de erreichbar. Im Internet gibt es unter www.mannheim.de/wahlen weitere Informationen. Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
Wahlinfo-App
Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel, wann die Wahl stattfindet, wie per Briefwahl gewählt werden kann, was im Fall eines Umzugs kurz vor der Wahl passiert oder wie die amtlichen Endergebnisse lauten. Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich und kann jederzeit über Google Play beziehungsweise den App Store installiert werden.
Bildmaterial zur freien Verfügung ist hier zu finden.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
Stadt Mannheim | V. i. S. d. P. Christina Grasnick |
Stabsstelle Presse und Kommunikation |
Rathaus E5, 68159 Mannheim |
Telefon: 0621 293-2021 |
E-Mail: christina.grasnick@mannheim.de„