Viernheim, 19. Dezember 2015. (red/pm) Das Befahren des Rovigo-Platzes ist ausdrücklich verboten. Die Polizei wird Kontrollen durchführen – wer gegen die Vorschrift verstößt muss mit einem Bußgeld rechnen. Grund dafür ist unter anderem, dass sich das dort verlegte Natursteinpflaster erst noch „setzen“, also stabilisieren, muss. Wer durch Befahren Schaden verursacht, muss mit einer Kostenersatzforderung seitens der Stadt rechnen.
Foto: Stadt Viernheim
Information der Stadt Viernheim:
„Streng kontrolliert wird die Einrichtung der für die Fußgängerzone geltenden Verkehrsvorschriften. Danach ist das Befahren der ausgewiesenen Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Parken) verboten. Durchfahrtsberechtigt sind lediglich Lieferfahrzeuge (werktags von 6.00 Uhr – 10.00 Uhr), Taxis (aber nur bei Fahrgastbeförderung) sowie Anwohner mit einer Durchfahrtsberechtigung (grüne Karte).
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ausdrücklich macht Erster Stadtrat Jens Bolze darauf aufmerksam, dass die Stadtpolizei Kontrollen in der gesamten Fußgängerzone inkl. der angrenzenden verkehrsberuhigten Bereiche – schwerpunktmäßig allerdings auch in der Schulstraße durchführen wird und dabei „Elterntaxi“ – Verkehr in der Fußgängerzone vor der Goetheschule – vor und nach Schulbeginn – sowie andere Verstöße nicht tolerieren wird.
Das Befahren des Rovigo-Platzes ist nicht nur wegen dessen Lage in der Fußgängerzone ausdrücklich verboten. Das dort verlegte Natursteinpflaster muss sich erst noch „setzen“, also stabilisieren. Dafür benötigt es noch einige Monate. Wer durch Befahren des Natursteinpflasters Schaden verursacht, muss mit einer Kostenersatzforderung seitens der Stadt rechnen, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.
Die Stadtpolizei behält die gesamte Fußgängerzone im Auge und wird nicht nur Verstöße im neuen Bauabschnitt (Kreuzungsbereich Rathaus-/Schulstraße, Rathausstraße bis Kienleplatz und Robert-Koch-Straße) ahnden, sondern auch im Innenstadtbereich Lorscher Straße, untere Rathausstraße (Grimminger Kurve) bis Kreuzungsbereich Wasserstraße.“