Mannheim, 19. Dezember 2015. (red/pm) Das Haus des Jugendrechts ist eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und mit dem Jobcenter Mannheim eingegangen. Durch einen schnellen Zugang zur Beratung soll verhindert werden, dass die betroffenen jungen Menschen aufgrund von Zukunfts- und Perspektivlosigkeit in die Kriminalität abrutschen und nachhaltig neue Chancen aufgezeigt werden. Nach positiven Erfahrungen mit der Agentur für Arbeit Mannheim wird die Verfahrensweise nun auch für das Jobcenter Mannheim übernommen.
Information der Stadt Mannheim:
“Das Haus des Jugendrechts ist um einen Kooperationspartner reicher: Ulrich Manz, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Mannheimer Bundesagentur für Arbeit, Joachim Burg, Geschäftsführer der Jobcenter Mannheim, und die handelnden Akteure im Haus des Jugendrechts Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb, Polizeipräsident Thomas Köber und der Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz für die Staatsanwaltschaft Mannheim unterzeichneten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
„Um straffällig gewordenen jugendlichen den Weg zurück zu gesellschaftlicher Teilhabe zu ebnen, ist es unerlässlich, ihnen eine berufliche Perspektive aufzuzeigen“, sieht Jugendbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb die enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren um einen wertvollen Partner gestärkt. „Erzieherische Maßnahmen können nur greifen, wenn den Jugendlichen unmittelbar neue Wege aufgezeigt werden“, pflichtet Polizeipräsident Köber der Dezernentin bei.
Die Zusammenführung unter ein gemeinsames Dach ermöglicht den Akteuren eine eng vernetzte Zusammenarbeit, kurze Reaktionszeiten und eine stringente Betreuung der straffällig gewordenen Jugendlichen – ein Verfahren, das sich auf Bundes- wie Landesebene und seit einem Jahr auch in Mannheim bewährt. Der Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist von dem Erziehungsgedanken geprägt“, betont Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz, „erzieherische Maßnahmen haben umso größere Wirksamkeit, desto früher sie greifen.“ Die neue Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter Mannheim ist weiterer wesentlicher Baustein im Unterstützungssystem des Hauses des Jugendrechtes.
Zukunft in greifbarer Nähe
Eine berufliche Perspektive, die der persönlichen Neigung und Eignung entspricht, kann für delinquente Jugendliche und Heranwachsende ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine gelingende Zukunft sein. Für die jungen Menschen rückt diese durch eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle in greifbare Nähe, deren Auswahl auf einer fundierten Berufsberatung oder einem persönlichen Vermittlungsgespräch basiert. Hierfür wird durch die neue Kooperation eine beschleunigte, direkte Übergabe der jungen Menschen von der Jugendhilfe im Strafverfahren zu den Vermittlungs- und Beratungsfachkräften der Arbeitsagentur oder des Jobcenters eingerichtet.
„Ziel muss es sein, die Jugendlichen schnell in Arbeit zu bringen“, ist Ulrich Manz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit Mannheim, überzeugt, „dies ist in der gebotenen Schnelligkeit nur zu leisten, wenn wir uns der Kooperation anschließen. Das ist von Nutzen für die Gesellschaft – und natürlich für den Ausbildungsmarkt.“
Durch diesen schnellen Zugang zur Beratung wollen die Kooperationspartner verhindern, dass die betroffenen jungen Menschen aufgrund von Zukunfts- und Perspektivlosigkeit in die Kriminalität abrutschen und ihnen so nachhaltig neue Chancen aufzeigen. Nach den ersten positiven Erfahrungen bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung betroffener Jugendlicher mit der Agentur für Arbeit Mannheim, wird die Verfahrensweise nun auch für das Jobcenter Mannheim übernommen.
Anweisung zur Beratung
Neu ist mit dieser Kooperationsvereinbarung nun auch, dass Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen von Jugendstrafverfahren auf Anregung der Jugendhilfe im Strafverfahren vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft die Auflage oder Weisung erhalten, sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten zu lassen.
Das Haus des Jugendrechts in Mannheim wurde im März offiziell eröffnet. In Strafverfahren gegen Jugendliche arbeiten dort Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt –gemeinsam unter einem Dach zusammen.”