Mannheim, 19. Mai 2015. (red/me) Das Arbeitsgericht Mannheim gab heute das Urteil im Streit mit einem Erzieher des städtischen Kinderhauses Friedrich-Ebert bekannt, der von der Stadt Mannheim aufgrund seines rechtsradikalen Gedankengutes gekündigt wurde. Das Gericht sieht in seinem Urteil die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung als erfüllt an.
Von Mathias Meder
Das heute gertroffene Urteil der 7. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim ist unmissverständlich:
Aufgrund der fehlenden Eignung des Klägers für die Tätigkeit als Horterzieher, ist es der Stadt Mannheim nicht zumutbar, den Kläger auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen.
Die Klage des Erziehers gegen die fristlose Kündigung durch die Stadt Mannheim wurde damit abgewiesen. Sein Arbeitsverhältnis endete zum 23. Mai 2014. Kurz zuvor war durch Recherchen der linken Szene und einem offenen Brief der AG Antifaschistischer Kommunalwahlkampf bekannt geworden, dass Gregor N. als gewaltbereiter Neonazi, Hooligan in der Fanszene des SV Waldhof Mannheim und Anhänger der neonazistischen Partei NPD auffällig geworden sei. Die Autoren des Briefes forderten damals die fristlose Kündigung, da dem Erzieher Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren anvertraut waren:
Aus gutem Grund wird in der Erzieherausbildung häufig der Einfluss von Nazis auf Kinder als Beispiel für Kindeswohlgefährdung genannt. Wenn nun eine solche Gefährdung vom Erzieher selbst ausgeht, ist der Skandal perfekt. Im Fall Gregor N. ist es keine bloße Vermutung, dass negativer Einfluss auf die Kinder ausgeübt wird. Tatsächlich gab es bereits relevante Beschwerden, es besteht dringend Handlungsbedarf!
Das Arbeitsgericht Mannheim machte in einer Pressemitteilung zu seinem heutigen Urteil deutlich, dass in diesem Fall ein wichtiger personenbedingter Kündigungsgrund im Sinne des § 626 BGB vorlag:
Nach Überzeugung des Gerichts ist die Weltanschauung des Klägers von rechtsradikalem Gedankengut geprägt. Hinzu komme eine dokumentierte Gewaltbereitschaft, weshalb die Stadt Mannheim begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue haben musste.
Einige Dokumente zu Gregor N. sind noch heute auf Facebook und auf der Plattform „linksunten.indymedia.org“ zu finden. Das Gericht vertritt auch die Auffassung, dass durch die Beschäftigung bei der Stadt Mannheim von einer Treuepflicht gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auszugehen ist. Und diese Treuepflicht gilt auch außerhalb des Dienstes, da im Bereich der Kindererziehung und Betreuung ein besonders sensibler Bereich vorliege, in dem erhöhte Maßstäbe gelten. Die weiteren Ausführungen des Arbeitsgerichts lassen keinen Zweifel zu, wie klar das Gericht den Fall beurteilte:
Die Kammer sieht in einer Gesamtschau ein rechtsextremistisches Weltbild des Klägers mit Bezug zum Arbeitsverhältnis als erwiesen an. Hierzu führten unter anderem der Facebook -Auftritt des Klägers mit der Nachstellung einer gewalttätigen Szene unter Verwendung von Kinderspielzeug aus dem Hort, sowie das Tragen von Kleidung der Marke „Thor Steinar“ und der im Spind gefundene Baseballschläger aus der Hooliganszene. Hinzu kommt unter anderem auch die Teilnahme an NPD-Veranstaltungen, wobei das Gericht darauf hinwies, dass auch eine zugelassene Partei wie die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könne, wovon bei der NPD nach Überzeugung der Kammer auszugehen sei.
Während des Gerichtsverfahrens wurde auch eine Äußerung des Erziehers gegenüber einer Arbeitskollegin vom Dezember 2013 in den Fokus gerückt. So habe Gregor N. damals gesagt:
Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm.
Das Gericht wertete die Äußerung als schwerwiegende rechtsextremistische Äußerung, die mit dazu führte, dass das Gericht die Eignung von Gregor N. für den Beruf des Kindererziehers als nicht gegeben angesehen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – ob der Kläger in Berufung geht, ist bislang nicht bekannt.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (SPD) sagt heute im Pressegespräch vor der Gemeinderatssitzung:
Eine Orientierung gegen die demokratische Grundordnung ist nicht mit dem Auftrag öffentlicher Erziehung vereinbar. Ich bin froh, dass diese Ansicht der Stadt Mannheim jetzt gerichtlich bestätigt wurde.