Heidelberg, 19. Januar 2017. (red/pro) Die Polizei ermittelt gegen drei Männer, die am Mittwochabend mit Schusswaffen hantiert haben. Die drei Deutschen wurden von einem Hausmeister gemeldet, der die Männer bei einem Anwesen in der Blücherstraße beobachtet hatte und per Notruf die Polizei verständigte. Die rückte mit neun Streifenwagen an – eine hochgefährliche Situation.
Von Hardy Prothmann
Wie genau der Einsatz abgelaufen ist, konnte die Polizei heute noch nicht mitteilen. Klar ist: 18 bewaffnete Polizisten haben drei Männer gestellt, die im Verdacht stehen, mit Schusswaffen im öffentlichen Raum hantiert zu haben.
Sobald ein Verdacht auf Waffen besteht, gehen die Polizeibeamten in den Eigensicherungsmodus. Das kann von der Hand an der Waffe bis zum schussbereiten Anlegen der Waffe reichen. Möglicherweise werden sogar vorsichtshalber Maschinenpistolen getragen.
Was Besitzern von Schreckschuss- oder sogenannten “Anscheinswaffen” klar sein muss: Selbst aus kurzer Entfernung ist es den Beamten vollständig unmöglich zu entscheiden, ob es sich um eine echte “scharfe” Waffe handelt oder nicht. Im Zweifel gehen die Beamten immer von einer scharfen Waffe aus – eine hochbrisante, gefährliche Situation. Folgt man den Anweisungen der Beamten nicht genau oder macht bedrohliche Bewegungen, kann von der einen auf die andere Sekunde die Lage eskalieren. Die Polizei schießt mit scharfer Munition aus ihren 9-mm-Dienstpistolen.
Die Polizei umstellte das Gebäude am Mittwochabend mit neun Streifenwagen und kontrollierte drei Personen im Alter von 19, 26 und 33 Jahren – es wurden Schreckschusswaffen gefunden, zum Teil ungeladen, zum Teil mit Platzpatronen geladen. Ob die erforderlichen “kleinen Waffenscheine”, die das Tragen dieser Waffen in der Öffentlichkeit erlauben, vorliegen, ist noch unklar.
Klar ist, dass beim Besitz eines “kleinen Waffenscheins” das Abfeuern einer solchen Waffe im öffentlichen Raum eine Ordnungswidrigkeit darstellt, außer in Fällen eines “Notstands” oder “Notwehr”. Das Abfeuern ohne den “kleinen Waffenschein” stellt eine Straftat dar, ebenso das Führen in der Öffentlichkeit. Es drohen hohe Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder bis zu drei Jahren Gefängnis. Das Herumhantieren dürfte – selbst bei Vorliegen von “kleinen Waffenscheinen” allerdings die Frage aufwerfen, ob diese nicht wieder eingezogen werden, weil die Personen charakterlich ungeeignet sind.
Kommt es zum Abfeuern einer solche Waffe, können Polizisten ebenfalls nicht unterscheiden, ob es eine Schreckschuss- oder eine echte Waffe ist. Die Treibladungen sind dieselben oder ähnlich – das heißt, der Knall hört sich “echt” an.
Die Zahl der Anträge auf den “kleinen Waffenschein” ist seit Ende 2015 enorm angestiegen – das heißt, immer mehr Menschen bewaffnen sich mit Schreckschuss- oder Gaswaffen. Vermeintlich zum Eigenschutz. Wer genau nachdenkt, sollte sich überlegen, dass es in bestimmten Situationen zu hochbrisanten Lagen kommen kann, wenn diese Waffen gezogen oder sogar abgefeuert werden. Nicht nur gegenüber der Polizei – auch gegenüber Trägern von scharfen Waffen, die diese aus bestimmten Gründen führen dürfen.
Die Verdächtigen wurden auf die Wache des Polizeireviers Heidelberg-Mitte gebracht und nach Vernehmungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen sie wird nun ein Ermittlungsverfahren betrieben.