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Rhein-Neckar, 19. Juli 2011. (red/pm) Die Wehrpflicht ist seit dem 01. Juli 2011 ausgesetzt. Das heißt, es wird niemand mehr “gezogen”. Trotzdem braucht die Bundeswehr Nachwuchs. Ab sofort können sich neben Männern auch Frauen zum freiwilligen Wehrdienst melden. Die Möglichkeiten bei der Bundeswehr sind vielfältig. Wer nicht als möglicher Freiwilliger erfasst werden möchte, muss der Datenübermittlung widersprechen.
Von Hardy Prothmann
Die Stadt Ladenburg hat uns per Pressemitteilung informiert:
“Die§-§ 15 und 24a des Wehrpflichtgesetzes werden ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. An dessen Stelle tritt§ 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht pro Jahr (für 2011 im Oktober). Dabei übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach§ 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 30.09.2011 an die Stadtverwaltung Ladenburg zu richten.”
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums ist die Information jedoch nicht vollständig. Da auch Frauen in den freiwilligen Wehrdienst eintreten können und deren Daten ebenfalls übermittelt werden, muss es heißen:
“Männer und Frauen können der Übersendung der Daten durch die Meldebehörden jedoch nach§ 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.”
Was heißt das konkret? Ihre Daten werden an die Wehrverwaltung übermittelt – außer, Sie widersprechen bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung schriftlich.
Wer sich hingegen für den Bundeswehrdienst interessiert, kann sich über die Wehrdienstbeauftragten bei den Kreiswehrersatzämtern über die Arbeitsbedingungen informieren.
Im freiwilligen Wehrdienst, der bis zu 23 Monate dauern kann, wird die Besoldung angehoben. Bis zum dritten Monat verdient man dort als Wehrfreiwilliger 777,30 Euro netto monatlich. Der Sold ist steuerbefreit. Der Sold steigt, vom 19.-23. Monat beispielsweise auf 1.150 Euro.
Zeitsoldaten verdienen deutlich mehr. Beispielsweise verdient ein Freiwilliger inklusive Zulagen vom 4.-6. Monat 1.088 Euro netto, der Zeitsoldat aber 1.503 Euro netto.
Die ersten sechs Monate sind eine beiderseitige “Probezeit” – wie bei einem “normalen” Arbeitsverhältnis. Danach können Freiwillige beliebig verlängern. Ab dem 13. Monat müssen sie allerdings auch damit rechnen, in Einsatzgebiete wie Afghanistan abkommandiert zu werden.
Zeitsoldaten erhalten je nach Dauer der Dienstzeit bis zu drei Jahren berufsfördernde Maßnahmen oder können je nach Schulabschluss und Eignung auch studieren.
Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig, weshalb Interessenten sich individuell beraten lassen sollten. Von Seiten der Bundeswehr sind die Bewerberzahlen so gut, dass “wir auswählen können”, wie uns ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) auf Anfrage sagte.
Beim BMVg rechnet man damit, dass die Zahl der weiblichen, freiwilligen Kräfte steigen wird, “nicht signifikant, aber deutlich”.
Aktuell sind 216.750 Personen im militärischen Dienst, davon 210.000 “an der Waffe”, die restlichen 16.000 in Ausbildungen. Insgesamt dienen 17.556 Frauen.