Karlsruhe/Rhein-Neckar, 19. Oktober 2016. (red/pro) Beim NPD-Verbotsverfahren ist die Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe auch im siebten Monat nach der Verhandlung im März noch nicht absehbar, wie uns das Gericht auf Anfrage mitteilte. Bei der NPD glaubt man, dass die Entscheidung längst gefallen ist, nun aber an der Begründung „gefeilt“ werde.
Wir erkundigen uns regelmäßig beim Bundesverfassungsgericht zur Verkündung der Entscheidung im „NPD-Verbotsverfahren“. Aktuell erhielten wir erneut die immer gleiche Antwort:
Nach wie vor ist der weitere Verfahrensgang derzeit nicht konkret absehbar.
Die NPD sollte bereits 2001 verboten werden – auf Antrag der Bundesregierung unter dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder (SPD). Über zwei Jahre später wurde das Verfahren eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungspositionen der NPD eingeschleust waren. Damit war der Staat in das parteipolitische Handeln involviert. Über eine Verfassungswidrigkeit der NPD wurde damals nicht entschieden.
Am 03. Dezember 2013 reichte der Bundesrat nach Artikel 21 Grundgesetz einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Bundesregierung beteiligte sich nicht. Nach Ansicht von Experten ist ein Verbot wegen verfassungswidriger Positionen unwahrscheinlich, hinzu müsse eine aggressiv-kämpferische, aktiv-kämpferische Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kommen.

Im März gab es ein enormes Medieninteresse am „NPD-Verbotsverfahren“. Wir bleiben dran.
Wir haben ein Verbotsverfahren redaktionell immer kritisch gesehen, weil ein Nicht-Verbot letztlich dazu führen kann, dass die NPD und andere rechtsextreme Parteien eine Stärkung erfahren werden. Bewertungen wie „Uns kann man nicht verbieten“ oder „Höchstrichterlich bestätigt: Wir sind eine verfassungskonforme Partei und kämpfen weiter“, wären mit Sicherheit die Folge.
Der NPD-Anwalt Peter Richter zeigt sich auf Anfrage gelassen:
Insbesondere die Ergebnisse der Landtagswahlen müssen die Richter über die angebliche Gefährlichkeit der NPD zweifeln lassen. Nach meiner Meinung ist das Urteil längst gefällt. Aktuell wird man sich viel Mühe geben, die Begründung zu verfassen. Da kommt jedes Wort auf die Goldwaage.
Weiter sagte er aktuell gegenüber Rheinneckarblog.de:
Dieses Urteil wird über viele Jahre grundlegende Bedeutung haben. Wenn es zu einem Verbot kommen sollte, müsste die AfD im Anschluss auch verboten werden. Dort haut man Sachen raus, die noch viel härter als Positionen der NPD sind. Aber die werden noch nicht einmal vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die NPD leide sehr wegen der ausstehenden Urteilsverkündung:
Das ist ein untragbarer Zustand für uns. Viele, die mit uns sympathisieren, fragen sich, warum man sich engagieren sollte, wenn die Partei verboten werden könnte. Es braucht gar kein Urteil – allein der schwebende Verdacht reicht schon aus, unsere Mitglieder zu verunglimpfen und in ihrer Existenz zu bedrohen.
Mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen geht er davon aus, dass das Urteil bis Jahresende verkündet sein wird.