Weinheim/Karlsruhe, 19. Juni 2018. (red/pro) Bislang ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe keine Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl Weinheim vom 10. Juni eingegangen. Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft aktuell die Gültigkeit der Wahl. Dies muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. Gibt es keine Beanstandungen, gilt die Wahl als gültig.
Der Kandidat Manuel Just, derzeit noch Bürgermeister in Hirschberg, hatte die Wahl mit einem sensationellen Ergebnis von 68,42 Prozent für sich entschieden. Am 14. Juni gab der Wahlausschuss das Ergebnis bekannt.
Nach dem Kommunalwahlgesetz muss binnen einer Woche nach Bekanntgabe ein Einspruch durch wahlberechtigte Bürger oder die Kandidaten erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einspruchsgründe mehr geltende gemacht werden.
Frist läuft Mittwoch ab
Diese Frist läuft Mittwoch, 24 Uhr ab. Sollte bis dahin kein Einspruch erfolgen, hat die Rechtsaufsicht die Wahl innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu prüfen – gibt es keine Beanstandungen, gilt die Wahl als gültig. Gibt es einen Einspruch, läuft diese Frist ab der Entscheidung über einen letzten Einspruch.
Sollte es keinen Einspruch geben, ist Manuel Just damit ab dem 12. August, 0 Uhr, neuer Oberbürgermeister von Weinheim. Die Amtsgeschäfte obliegen sofort ihm. Auf Anfrage sagte Herr Just, dass er zwar automatisch im Dienst sei, diesen aber am Montag, den 13. August im Rathaus antreten werde – außer, besondere Umstände zwängen ihn, vorher tätig zu werden.
Die Kandidatin Fridi Miller hatte noch am Wahltag geäußert, dass sie die Wahl anfechten werde. Dies hatte sie in der Vergangenheit bei anderen Wahl auch schon getan – entscheidend ist das Ende der Frist.
Zwei Varianten im Fall eines Widerspruchs
Sollte ein Einspruch noch erfolgen, würde dieser von der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft und bewertet. Dagegen könnte, sofern der Einspruch die Gültigkeit der Wahl nicht tangiert, beim Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt werden.
Bis zu einer Entscheidung könnte Herr Just das Amt nicht antreten. Vorstellbar wäre, dass entweder der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner die Amtsgeschäfte bis zu einer Entscheidung weiterführt oder der Gemeinderat beschließt, dass Herr Just als Amtsverweser eingesetzt wird. Sollte Dr. Fetzner die Amtsgeschäfte übergangsweise weiterführen, würde Herr Just bis zu einer Entscheidung Bürgermeister in Hirschberg bleiben.