Walldorf/Schwetzingen, 18. April 2018. (red/pol) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen einen 30-Jährigen und dessen Vater, einen 57-jährigen Mann. Die Männer stehen unter Verdacht gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung begangen zu haben.
Information der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Die Tatverdächtigen sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken am 12. April ein Wettbüro in Walldorf überfallen haben, um sich Bargeld zu verschaffen. Der 57-Jährige soll gegen 12:50 Uhr das Wettbüro betreten und einen Angestellten mit einer täuschend echt aussehenden Pistole zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Mit der Beute im vierstelligen Bereich soll sich der 57-Jährige sodann zu dem Fluchtfahrzeug begeben haben, welches von seinem Sohn gelenkt wurde.
Beide konnten zunächst unerkannt von der Tatörtlichkeit entkommen. Aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Kriminalpolizei Karlsruhe konnte der 57-jährige Tatverdächtige nach einem am 14. April gegen 21.00 Uhr mutmaßlich verübten bewaffneten Raubüberfall auf einen Discounter in Hambrücken (Kreis Karlsruhe) noch in der Nacht zum Sonntag in einem Hotel in Schwetzingen durch Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz festgenommen werden. Wenig später nahmen Fahndungskräfte des Polizei-präsidiums Mannheim auch den 30-jährigen Sohn vorläufig fest. Bei den durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen wurden ein Großteil der Beute und diverse andere beweiserhebliche Gegenstände beschlagnahmt.
Beteiligung an weiteren Straftaten
Ermittlungen der Kriminaldirektion Heidelberg ergaben, dass beide Tatverdächtige an weiteren Straftaten im Raum Mannheim beteiligt gewesen sein sollen.
Hierbei handelt es sich um eine schwere räuberische Erpressung zum Nachteil eines Wettbüros am 09. März in Hockenheim, eine schwere räuberische Erpressung zum Nachteil eines Lebensmitteldiscounters am 07. April in Hockenheim und eine versuchte schwere räuberische Erpressung zum Nachteil eines Lebensmitteldiscounters in Brühl am 11. April.
Insgesamt soll das Duo hier Bargeld in Höhe von mehreren zehntausend Euro erbeutet haben.
Die 30- und 57- jährigen deutschen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz wurden am Nachmittag des 16. April auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischen Erpressung der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ gegen beide Beschuldigte Haftbefehle wegen Fluchtgefahr. Im Anschluss wurden beide Beschuldigte in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.“