Mannheim, 19. Juli 2019. (red/pro) Die Stadt Mannheim hat als untere Bußgeldbehörde insgesamt vier Bußgeldbescheide in Höhe von 88,50 Euro (60 Euro Bußgeld, 25 Euro Verwaltungs- und 3,50 Euro Zustellgebühr) gegen Schüler der Geschwister-Scholl-Schule in Mannheim aufgehoben, die die Schule geschwänzt haben sollen, um an den „fridays for future“-Demos teilzunehmen.
Nach umfassender Prüfung sei die Bußgeldbehörde zur Auffassung gelangt, „dass die Schule vorab nicht alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen hatte, die ihr zur Verfügung stehen – insbesondere in diesem nicht klassischen Fall von Schulschwänzen.
Diese vorgeschalteten Maßnahmen sind zum Beispiel in einem Handlungs-Leitfaden des staatlichen Schulamts beschrieben (http://schulamt-mannheim.de/
Die Schulleitung der Geschwister-Scholl-Schule Mannheim habe Anfang Juni in fünf Fällen bei der Stadt Mannheim Anzeige erstattet, weil die Schüler wiederholt während der Unterrichtszeit gefehlt hatten, um zu demonstrieren: „Weil gegen die Schulpflicht verstoßen worden war, waren die Verfahren im Zuge der Bearbeitung der allgemeinen Ordnungswidrigkeit formal korrekt – aber nicht geboten“, teilt die Stadt Mannheim mit.
„In vier Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen. Nur in einem weiteren Fall wurden von dem Betroffenen Aussagen zur Sache gemacht, weshalb eine vertiefte Prüfung durch die Stadt Mannheim stattfand und kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Die Bußgeldhöhe der vier erlassenen Bescheide lag bei 60 Euro zuzüglich 25 Euro Verwaltungsgebühr sowie 3,50 Euro für die Zustellung des Bescheids.“
Die Bußgeldstelle befasse sich im Schnitt mit jährlich rund 300 Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens. Aufgrund dieser Vielzahl seien auch diese Fälle zunächst routinemäßig bearbeitet worden. Hinzu komme, dass die Betroffenen nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Daher sei die Besonderheit dieser Fälle im Vergleich zum klassischen Schulschwänzen nicht aufgefallen. Die vier Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Mit der Aufhebung der Bescheide entfällt auch die Zahlungspflicht.
Ob diese und andere Schüler die Entscheidung nun als „Erlaubnis“ umdeuten, bleibt abzuwarten. Das RNB hat die Schulleitung angeschrieben, wie dort nun weiter verfahren werden wird.
Die Eltern der Schüler wurden in anderen Medien zitiert, dass sie fassungslos seien, denn immerhin stehe die Geschwister-Scholl-Schule ja im Andenken an die Geschwister Scholl, die mit der „Weißen Rose“ Widerstand gegen die Nationalsozialisten geleistet hätte. Die Geschwister und andere Personen waren damals hingerichtet worden. Bei der Berichterstattung wurde nicht thematisiert, wie unpassend und widerlich ein derartiger Vergleich ist.