Rhein-Neckar, 18. Januar 2017. (red/pro) Die NPD wirbt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts damit, nicht verboten worden zu sein. Diese Reaktion war zu erwarten und ist einer der Kollateralschäden des NPD-Verbotsverfahrens.
Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Freiheit heute einen historischen Sieg errungen! Die NPD ist, trotz 50 Jahre Verbotsgeschrei und Kriminalisierung durch die Undemokraten, nicht verboten worden. Damit hat die NPD im Sinne aller Deutschen und der Demokratie gewonnen und einmal mehr der Diktatur der Toleranz eine Lehrstunde in Sachen Demokratie erteilt. Damit hat Deutschland und unser Volk weiterhin eine Chance, zu überleben,
schreibt die NPD Rhein-Neckar auf ihrer Internetseite. Dass die Partei vom Bundesverfassungsgericht als eindeutig verfassungsfeindlich eingeordnet worden ist und nur deshalb nicht verboten wurde, weil die Kleinstpartei schlichtweg zu unbedeutend für eine Gefährdung des Rechtsstaats ist, verschweigt die NPD natürlich.
Wie wir in unserer Analyse des Urteils bereits deutlich gemacht haben, hat die NPD nicht gewonnen. Denn der Vortrag der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht war wirkungslos – ebenso wie der des Bundesrats. Das Verfassungsorgan wollte ein Verbot der Partei erreichen und ist damit gescheitert.
Die NPD hat aber keineswegs diesen Prozess „gewonnen“, sondern der Bundesrat seinen Antrag verloren – das ist ein entscheidender Unterschied. In Mannheim ist die NPD mit einem Mandatsträger im Gemeinderat vertreten. Doch Christian Hehl sitzt dort nur stumm seine Zeit ab. Aktuell läuft gegen Herrn Hehl ein Strafverfahren, was wegen dessen Gesundheitszustand vertagt werden musste. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird Herr Hehl vermutlich das Mandat abgeben müssen.
Die NPD hat bundesweit rund 5.200 Mitglieder und gilt als finanzschwach. Ob durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht neue Mitglieder gewonnen werden können, darf bezweifelt werden – vor allem, wenn „politische“ Inhalte sich auf „Peniskuchenparties“ reduzieren.
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