Ludwigshafen/Frankenthal/Rhein-Neckar, 18. Oktober 2016. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet und den Tatort, also die Unglücksstelle im Werk der BASF, beschlagnahmt. Aktuell gehe die Gefahrenabwehr vor, allerdings werde darauf geachtet, dass niemand Beweise fortschaffen oder manipulieren könne.
Der leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber sagte auf Anfrage:
Wir verlassen uns sicher nicht auf Angaben der BASF, sondern werden die Unglücksstelle mit Brandermittlern der Kriminalpolizei, Beamten des Landeskriminalamts sowie durch uns beauftragte Brandsachverständige untersuchen lassen.
Da es zwei Tote und mehrere schwer verletzte Personen gegeben habe, sei die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde nach dem Offizialprinzip verpflichtet, entsprechende Ermittlungen durchzuführen. Die Lage sei dynamisch – vier der neun Schwerverletzten schwebten nach Informationen der Behörde immer noch in Lebensgefahr. Die Zahl der Todesopfer könne sich also erhöhen. Es wird weiter eine Person vermisst, die sich möglicherweise im Hafenbecken befindet. Taucher sollen nach der Person suchen, konnten dies wegen der Gefahrenlage aber noch nicht.
Aktuell gebe es einen vagen Anfangsverdacht – dies reiche niederschwellig aber für die Aufnahme der Ermittlungen aus:
Es gibt aktuell im wesentlichen zwei Hypothesen. Feuer und Explosionen sind durch einen technischen Defekt entstanden, dann wäre das höhere Gewalt. Oder sie sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen, dann ist die Frage, inwieweit dies schuldhaft sein kann.
Nach Angaben des Oberstaatsanwalts sei bislang nur eine der beiden getöteten Personen eindeutig als Angehöriger der Werksfeuerwehr identifiziert. Bei der zweiten Person sei die Identität noch unklar, die Identifizierung sei „noch nicht belastbar“. Zur Identität der noch vermissten Person lagen der Behörde heute noch keine Angaben vor.
Die Ermittlungen würden so lange andauern, bis die Ermittler alle Beweise gesichert hätten. Dem Oberstaatsanwalt ist bewusst, dass der Produktionsbetrieb der BASF erheblich eingeschränkt ist, dies sei zu berücksichtigen, jedoch kein Grund, die Ermittlungen nicht sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen:
Das dauert genau so lange, bis die Ermittler mit der Beweissicherung fertig sind.
Bis wann dies der Fall sei, könne er nicht absehen. Aktuell stehe noch die Gefahrenabwehr im Vordergrund, erst danach können die Ermittlungen vor Ort vorgenommen werden:
Die Gefahrenabwehr geht aktuell vor. Wir brauchen danach zunächst Informationen zum Ablauf des Unglücks – von da aus ermitteln wir dann in alle Richtungen. Klar ist, dass wir darauf achten, dass es nicht zu einer Manipulation der Spurenlage kommt.
Dies bedeutet auch, dass der Einsatz der Feuerwehr in Augenschein genommen werden wird, um zu klären, wie es zum Tod der beiden Personen gekommen ist. Ob und gegen welche Personen später konkret ermittelt werde, sei völlig offen.