Rhein-Neckar-Kreis, 18. November 2021. (red/pm) „Je genauer die Daten sind, desto genauer ist auch die Planung.“ Mit diesen Worten leitete der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, bei einem Mediengespräch ein Thema ein, das seinen Worten zufolge vielleicht auf den ersten Blick „nicht ganz so sexy“ erscheine.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„„Je genauer die Daten sind, desto genauer ist auch die Planung.“ Mit diesen Worten leitete der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, bei einem Mediengespräch ein Thema ein, das seinen Worten zufolge vielleicht auf den ersten Blick „nicht ganz so sexy“ erscheine.
Doch wichtig ist es allemal – und für die Kommunen bares Geld, das wurde während der Vorstellung in den Räumen der AVR in Dossenheim deutlich. Die Rede ist vom Zensus 2022, der im kommenden Jahr ansteht und für den im Rhein-Neckar-Kreis bereits die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen.
Ob bei der Verteilung von öffentlichen Geldern, der Entscheidung über den Ausbau von Straßen, der Planung von Schul- und Studienplätzen oder wohnungspolitischen Entscheidungen – bei Planungen und Entscheidungen im politisch-administrativen Bereich werden aktuelle Daten zur Bevölkerung und der Wohnungssituation herangezogen. Mit dem anstehenden Zensus werden die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten für Deutschland aktualisiert. „Der Zensus ist eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird“, erklärt die Leiterin der Erhebungsstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Laura Stasch. Die kommunalen Erhebungsstellen organisieren die Vor-Ort-Begehungen, die zur Ermittlung der Bevölkerungsdaten notwendig sind. Zeitraum der Befragungen ist von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022. Vorher müssen allerdings noch etwa 600 Erhebungsbeauftragte gefunden und geschult werden.
„Die Daten, die beim Zensus erhoben werden, sind ein ganz wichtiges Planungsinstrument und können erhebliche Auswirkungen haben. Für Städte und Gemeinden etwa bedeutet jeder Einwohner und jede Einwohnerin wegen der Finanzzuweisungen bares Geld“, so Landrat Dallinger, der am Beispiel des derzeit entstehenden Regionalplans den konkreten Nutzen erläuterte.
Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises
Im Rhein-Neckar-Kreis wurde auf Ebene des Landkreises eine Erhebungsstelle eingerichtet. Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises ist örtlich für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis mit Ausnahme der großen Kreisstädte Weinheim, Sinsheim, Leimen und Wiesloch zuständig – diese richten eigene Erhebungsstellen ein. In das Zuständigkeitsgebiet der Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises fallen etwa 68.000 auskunftspflichtige Personen.
Die Erhebungsbeauftragten
Die Erhebungsbeauftragten führen im Zeitraum von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 die persönlichen Befragungen durch. Dabei befragen sie etwa 110 Personen, die in einem ihnen zugeteilten Bezirk im Landkreis wohnen. Um die Wege für die Erhebungsbeauftragten möglichst gering zu halten, plant die Erhebungs-stelle den Erhebungsbeauftragten einen wohnortnahen Bezirk zuzuteilen. Der Ablauf der Befragungen gestaltet sich dabei folgendermaßen: Zunächst kündigen die Erhebungsbeauftragten den Befragungstermin per Posteinwurf an. Anschließend wird zum angekündigten Termin die tatsächliche Befragung durchgeführt. Dabei stellen die Erhebungsbeauftragten die Existenz der dort wohnenden Personen fest und übergeben ihnen ein Schreiben mit Zugangsdaten zu einem Onlinefragebogen oder füllen bei Bedarf einen Papierfragebogen aus. Abschließend bringen die Erhebungsbeauftragten die ausgefüllten Erhebungsunterlagen zurück zur Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises. Wichtig: Für die befragten Personen besteht dabei eine Auskunftspflicht.
Voraussetzungen der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r
Die Tätigkeit, die die Erhebungsbeauftragten ausführen, ist mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. „Die Relevanz der Datenqualität ist uns bewusst“, betont Landrat Dallinger. Daher müssen Erhebungsbeauftragte verschiedene Voraussetzungen erfüllen. „Sie müssen zuverlässig, verschwiegen und verantwortungsbewusst sein. Außerdem müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben und Anfang 2022 an einer Schulung teilnehmen“, informiert Pascal Hilkert, stellvertretender Erhebungsstellenleiter.
Bei den Erhebungsbeauftragten müssen zudem Interessenskollisionen mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird individuell von der Zensus-Erhebungsstelle des Kreises überprüft. Bei Unsicherheit über das Vorliegen der Voraussetzungen kann die Erhebungsstelle daher gerne kontaktiert werden. Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit helfen die Erhebungsbeauftragten bei der Aktualisierung einer wichtigen Datengrundlage für den Rhein-Neckar-Kreis. Damit leisten die Erhebungsbeauftragten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. „Ohne sich auf Dauer verpflichten zu müssen, übernimmt man ein Ehrenamt, das einen konkreten Nutzen für das Gemeinwesen und die Kommunen im Kreis bedeutet“, sagt Dallinger, der selbst schon einmal als Erhebungsbeauftragter tätig war. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird übrigens mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung von bis zu 800 Euro entlohnt.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r hat, kann gerne Kontakt zur Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises aufnehmen. Diese ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: Zensus2022@rhein-neckar-kreis.de
Hotline: 06221/522-6516
Weitere Informationen sowie das Kontaktformular finden Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de/eb_zensus.
(Erstellt am 18. November 2021)“