Rhein-Neckar/Mannheim, 18. November 2016. (red/pro/pm) Um die Vogelgrippe in Baden-Württemberg zu stoppen, hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelschauen sind bis auf Weiteres verboten, wie der Minister am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Zoos, Wildtier- und Vogelparks, die nicht alle Vögel in Ställen halten können, werden von den Veterinärämtern gezielt überwacht. Die Stallpflicht gilt ab heute.
Bislang sind am Bodensee 229 tote Vögel entdeckt und 175 davon positiv auf das aggressive Vogelgrippe-Virus H5N8 getestet worden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sprechen Experten auch von Geflügelpest. Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Ornithologie sprach von gut 500 Opfern unter den rund 200 000 Wasservögeln, die sich aktuell am Bodensee aufhielten, teilt das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit.
Noch habe die Geflügelpest im Südwesten nicht auf Haus- und Nutzgeflügel übergegriffen. In Ungarn und Österreich sei dies aber schon der Fall, berichtete Minister Hauk:
Wir müssen rigoros vorgehen. Es gilt frühzeitig alle denkbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Ausweitung in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden.
Die Stallpflicht gelte zunächst bis Ende Januar. Dann werde die Lage vor der für März erwarteten Rückkehr vieler Wildvögel aus ihren Winterquartieren womöglich neu bewertet.
Nicht nur Wasservögel betroffen
Bei den toten Vögeln handelt es sich weiter vor allem um Reiherenten. Es seien aber auch tote Möwen, Tafelenten, Haubentaucher und Schwäne gefunden worden, bei denen inzwischen das Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Ein vom Virus befallener, toter Turmfalke und zwei tote Krähen zeigten, dass nicht nur Wasservögel betroffen seien.
Nach wie vor lasse sich die Situation nicht mit dem Ausbruch der Vogelgrippe im Jahr 2006 vergleichen, betonte Hauk. Damals war das Virus H5N1 in Asien bereits mutiert und in einzelnen Fällen auf den Menschen übergegangen. Bei H5N8 sei dies bisher weltweit nicht der Fall. Eine Gefahr für den Menschen könne nach wie vor ausgeschlossen werden.
Hochansteckendes Virus
Das hochpathogene Virus wurde nun auch in Hausgeflügelhaltungen in Schleswig-Holstein, Österreich und den Niederlanden festgestellt. Darüber hinaus hat das Seuchengeschehen zwischenzeitlich auch andere Wildvogelarten als Wasservögel erfasst. In Baden-Württemberg wurde der Geflügelpestbefund bei zwei Krähen bestätigt. Es ist deshalb unabdingbar, die getroffenen Präventionsmaßnahmen zu verstärken.
Die Stadt Mannheim veröffentlicht als örtlich zuständige Behörde auf ihrer Internet-Seite deshalb eine erweiterte Allgemeinverfügung, die sich nicht mehr nur auf einen Streifen von 500 Meter entlang des Rheins bezieht. Die wesentlichen Neuregelungen darin lauten:
- Alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel unterliegen der Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten sind. Denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln in jeglicher Form zu minimieren und, wenn möglich, zu verhindern. Geflügel in Freilandhaltungen hat im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt zu geraten.
- Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel haben Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere sowie ab einer Tierzahl von 10 Tieren über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.
- Hinzu kommen für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Stück Hygiene- und Desinfektionsregeln.
- Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind ab sofort verboten. Das Verbot ist erforderlich, da durch den bei solchen Veranstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tieren ein bislang nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht und durch einen Verkauf eine Verschleppung von potentiell infizierten Tieren möglich ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügel- oder Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen innerhalb Mannheims.
Die Stadt Mannheim betont, dass nach wie vor kein Zusammenhang mit dem Vogelgrippe-Geschehen im Mannheimer Luisenpark besteht, da es sich dabei um einen anderen, nicht hochansteckenden Virustyp (H7N3) handelte.
Die seit Montag dieser Woche angelaufenen Nachbeprobungen bei den Vögeln des Luisenparks haben bislang ausschließlich negative Befunde ergeben,
sagt Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht.
In Folge einer Vogelgrippe mussten vor einigen Wochen zahlreiche Tiere getötet werden, seither sind die Vogelvolieren für Besucher nicht mehr zugänglich.
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