Viernheim, 17. Februar 2016. (red/pm) Am 6. März ist Kommunalwahl in Viernheim. Hierfür hat der Gemeindewahlleiter eine Anleitung veröffentlicht, die Wahlmöglichkeiten und Briefwahlanträge erklärt. Information des Gemeindewahlleiters Viernheim:
154 Namen und 45 Kreuze auf weißem DIN A3-Papier
„Rund 25.600 Deutsche und EU-Bürger Viernheims sind aufgerufen, am Sonntag, 6. März, die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages zu bestimmen.
Die Viernheimer ab 18 Jahre haben am 6. März die Qual der Wahl – und zwar nicht nur zwischen verschiedenen Parteien, sondern zwischen Dutzenden von Bewerbern für die Parlamente in Stadt und Kreis. Das Hessische Kommunalwahlrecht bietet dabei der Wählerschaft so viele Stimmen, wie auch Vertreter zu wählen sind. Die Stadtverordnetenversammlung in Viernheim besteht aus 45 Sitzen, das heißt, es dürfen insgesamt auch 45 Stimmen vergeben werden.
Beim Bergsträßer Kreistag sind es sogar 71 Sitze bzw. Stimmen. Neun Parteien und Wählergruppen mit zusammen 368 Kandidaten treten für den Kreistag zur Wahl an. In die Stadtverordnetenversammlung möchten fünf Parteien und eine neue Wählervereinigung mit insgesamt 206 Kandidaten einziehen. Entsprechend groß sind die Stimmzettel: rot für den Kreistag DIN A2 (42 x 59,4 Zentimeter) und weiß für die Stadtverordnetenversammlung DIN A3 (29,7 x 42 Zentimeter).
Wie wählt man richtig?
Die Wähler haben verschiedene Möglichkeiten: Durch Ankreuzen einer Liste kann ganz herkömmlich gewählt werden. Dann erfolgt die Verteilung der Stimmen in der Reihenfolge von oben nach unten auf die einzelnen Kandidaten. Bei einem Listenkreuz können von dieser Liste auch Kandidaten gestrichen werden. Sie bleiben dann bei der bei der automatischen Verteilung der Stimmen unberücksichtigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, zu kumulieren – das ist das Anhäufen von bis zu drei Stimmen auf einzelne Kandidaten.
Damit ermöglicht der Gesetzgeber, diese zu bevorzugen. Beim Panaschieren hingegen verteilen die Wähler ihre Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge. Dadurch wählen sie die Personen aus, die sie persönlich für besonders geeignet ansehen – unabhängig von deren Parteizugehörigkeit.
Informationen zum Wahlrecht stehen auch auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.hessen.de/kommunen/Kommunalwahl-2016. Im Bürgerbüro des Viernheimer Rathauses liegen noch Musterstimmzettel für beide Kommunalparlamente aus. Sie gingen genauso wie die Wahlbenachrichtigungen in den letzten Tagen den Haushalten zu.
Briefwahl und Erkrankung
Briefwahlunterlagen können bereits beantragt werden: persönlich im Zimmer 101 des Rathauses (1. Stock) montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und nachmittags (Montag + Freitag: von 14 bis 16 Uhr, Mittwoch bis 17.30 Uhr und donnerstags bis 15 Uhr), schriftlich per Brief (= Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder Fax (06204/988 300). Erhältlich sind die Unterlagen bis Freitag, 4. März (13 Uhr.)
Bei persönlicher Antragstellung kann gleich direkt im Rathaus gewählt werden. Sichtblenden stehen bereit. Mit Wartezeiten muss allerdings wegen der regen Nachfrage gerechnet werden. Rund 1.300 Briefwahlinteressenten haben sich schon gemeldet, wie der langjährige Gemeindewahlleiter Michael Fleischer mitteilte.
Bei der Schriftform darf neben dem Namen und der Adresse auch das Geburtsdatum nicht fehlen. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Da die Wahlbenachrichtigungen vorliegen, können die Briefwahlunterlagen zudem im Internet unter http://www.viernheim.de/lokalepolitik/wahlen/onlinewahlscheinbeantragung.html beantragt werden.
Lediglich bei einer kurzfristigen Erkrankung stellt das Bürgerbüro auch am Samstag, 5. März, von 10 bis 12 Uhr und am folgenden Wahlsonntag bis 15 Uhr Wahlscheine aus. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Stimmzettel und der ausgefüllte Wahlschein am Sonntag bis 18 Uhr im Rathaus (Briefkasten neben der Haupteingangstür) wieder eingegangen sind.“