Eppelheim/Karlsruhe, 18. April 2017. (red/pro) Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat die Klage eines Eppelheimer Bürgers abgewiesen, dessen Begehren darauf gerichtet war, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Eppelheim am 23. Oktober 2016 für ungültig zu erklären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – erst muss es zugestellt und dann eine einmonatige Einspruchsfrist abgewartet werden. Möglicherweise wird der Kläger eine Zulassung zur Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim beantragen – bis die Sache endgültig entschieden ist, könnte es bis zum Spätjahr dauern.
Eigentlich sollte Patricia Popp, die im Oktober die Bürgermeisterwahl in Eppelheim mit 52,17 Prozent gewonnen hatte, am 01. Januar 2017 ihr Amt antreten. Doch draus wurde nichts, weil ein Bürger gegen die Wahl klagte.
Am 31.10.2016 erhob der Kläger Einspruch gegen die Wahl und machte geltend, ein Wahlplakat von Frau Popp habe sich in unmittelbarer Nähe (16,50 m) zum Zugang des Wahllokals im Gebäude des Kindergartens Villa Kunterbunt, Hintere Lisgewann 11/1 und damit unzulässiger Weise innerhalb eines „Bannkreises“ von 20 m befunden. Die unzulässige Wahlwerbung weise eine erhebliche Relevanz für das Endergebnis der Wahl auf. Mit Bescheid vom 08.11.2016 wies das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis den Einspruch zurück. Hiergegen richtet sich die am 29.11.2016 erhobene Klage, mit der der Kläger sein auf Ungültigerklärung der Wahl gerichtetes Begehren weiterverfolgt hat,
teilt das Verwaltungsgericht Karlsruhe heute per Pressemitteilung mit.
Am 13. April 2017 wurde die mündliche Verhandlung durchgeführt. Das Verwaltungsgericht hat die Klage (10 K 6725/16) abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Der Urteilstenor wurde den Beteiligten soeben bekanntgegeben.
Rechtskraft erlangt das Urteil erst nach Zustellung, was einige Wochen dauern kann. Und dann läuft eine einmonatige Einspruchsfrist. Auf Rückfrage bestätigte der Anwalt des Klägers, Dr. Uwe Lipinski, dass man zunächst die Zustellung abwarte und dann die Begründung prüfe, ob man eine Zulassung der Berufung beantrage oder nicht. Auch dies würde wiederum einige Wochen dauern.
Sollte die Berufung beantragt und abgelehnt werden, wäre Schluss für den Kläger. Möglicherweise wäre ein Gang vor Bundesverfassungsgericht denkbar. Sollte die Berufung zugelassen werden, werden beide Seiten nochmals gehört und es muss ein Termin zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof stattfinden.
Bis Frau Popp Bürgermeisterin werden kann, vergehen also mindestens knapp zwei Monate, im Fall des Antrags auf Berufung rund drei Monate, bei erfolgreichem Antrag ist mit einer Verhandlung vor Herbst nicht zu rechnen.
Sollte der Kläger vor dem VGH Erfolg haben, müsste die Wahl wiederholt werden.
Bis die Sache ausgestanden ist, bleibt Dieter Mörlein Bürgermeister von Eppelheim, außer, er hört freiwillig auf. Dessen Entscheidung, im Amt zu bleiben, hat für erheblichen politischen und persönlichen Streit in Eppelheim gesorgt. Vor allem getrieben durch SPD und Grüne im Gemeinderat. Diese hatten auch versucht, Frau Popp mit einem gesetzwidrigen Antrag als Amtsverweserin einzusetzen.