Mannheim/Weinheim, 18. April 2017. (red/as) Vom 20. bis zum 22. November 2015 fand in Weinheim der NPD-Parteitag statt. Es kam zu zahlreichen und teils gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Gegendemonstranten und der Polizei. Die Folge waren gegenseitige Schuldzuweisungen, im Internet kursierende Gerüchte und Videos. Auf unsere Anfrage hin hat uns die Staatsanwaltschaft über den Umfang der Strafverfahren informiert – das Ergebnis ist mau.
Von Annika Schaffner
Nach dem Bundesparteitag der NPD in Weinheim im November 2015 kursierten einige Gerüchte über die gewalttätigen Ausschreitungen. Aus der linken Szene hieß es, die Polizei sei unverhältnismäßig brutal gegen Demonstranten vorgegangen. Auf der anderen Seite wurden den Demonstranten vorgeworfen, gezielt gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte gemacht zu haben.
Der CDU-Abgeordnete Georg Wacker (Wahlkreis Weinheim) hatte im Dezember 2015 eine „kleine Anfrage“ an das Innenministerium gestellt und erhoffte sich Aufklärung und Transparenz über die Geschehnisse. Die Antwort kam einen Monat später: Der Polizeieinsatz mit 1.732 Polizeikräften am NPD-Parteitag hatte 1,424 Millionen Euro gekostet, wobei hier zum Beispiel die Kosten der Vor- und Nachbereitung noch nicht mit eingerechnet sind.
Weiter konnte auch durch unsere Berichterstattung nachgewiesen werden, dass Fotos und Videos von „Journalisten“, die Antifa-nah sind, massiv verfälscht worden waren.
Doch über die tatsächlichen Ermittlungsverfahren, die die Schuldfrage klären könnten, konnte Anfang 2016 nur spärlich Auskunft gegeben werden:
Ein Verfahren richtet sich gegen eine bislang unbestimmte Anzahl unbekannter Demonstranten insbesondere wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs. Darüber hinaus wird gegen eine ebenfalls bislang unbestimmte Anzahl unbekannter Polizeibeamter wegen des Verdachts der (gefährlichen) Körperverletzung ermittelt.
219 Strafanzeigen
Es gab gegen 16 Polizeibeamte Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt beziehungsweise Nötigung, so die Staatsanwaltschaft Mannheim. Diese Verfahren sind jedoch eingestellt worden, da der Tatverdacht nicht hinreichend genug war.
Ferner wurden 21 Strafanzeigen gegen unbekannte Demonstranten wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, Widerstands und Sachbeschädigung u.a. vorgelegt.
Auch diese Verfahren wurden eingestellt, da die Tatverdächtigen nicht ermittelt werden konnten.
Dazu kommen 219 Strafanzeigen gegen 222 bekannte beschuldigte Demonstranten. 104 dieser Verfahren wurden ebenfalls mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, 59 wegen geringer Schuld oder wurden an andere zuständige Staatsanwaltschaften weitergegeben.
In zwei Fällen wurde ein Strafbefehl erwirkt, einer hiervon ist noch nicht rechtskräftig,
teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit. Bei den übrigen 54 Verfahren dauern die Ermittlungen immer noch an.