Mannheim, 18. April 2018. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe legt bis zum 08. Juni den Entwurf für eine Rechtsverordnung über die Ausweisung von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) offen. Im Verordnungs-Entwurf sind drei Gebiete benannt, die teilweise im Stadtgebiet Mannheims liegen: die Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim, die Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen und der Untere Neckar von Heidelberg bis Mannheim.
Information der Stadt Mannheim:
“Diese Gebiete genießen nach nationalem Recht bereits besonderen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Die geplante Rechtsverordnung sieht in Mannheim keine wesentlichen sachlichen oder örtlichen Änderungen vor. Die Verordnung muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erlassen werden, damit die bereits vollzogene Meldung der entsprechenden FFH-Gebiete mit EU-Recht konform ist. Im Zuge dessen werden die FFH-Grenzen jetzt flurstücksgenau dargestellt.
Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen können den Verordnungs-Entwurf auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe und im Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Collini-Center, Collinistraße 1 einsehen. Sie können bis zum 8. Juni Bedenken und Anregungen zur geplanten Verordnung beim Regierungspräsidium Karlsruhe abgeben. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung des Regierungspräsidiums zu entnehmen.
Ablauf des Verfahrens
Das Regierungspräsidium Karlsruhe sammelt derzeit die Stellungnahmen von Städten und Landkreisen, Vereinen Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern. Nach Ablauf der Anhörungsfristen werden alle eingegangenen Hinweise ausgewertet und darüber entschieden. Danach erlässt das Regierungspräsidium die Verordnung, zum Schutz der FFH-Gebiete.”