Mannheim/Ludwigshafen/Limburgerhof/Berlin, 18. Juli 2015. (red) Gegen einen unserer Artikel wurden zwei Beschwerden beim Deutschen Presserat eingereicht. Wir dokumentieren die Beschwerden und unsere Antwort an das Organ der Selbstkontrolle des deutschen Pressewesens. Und wir wünschen uns vom Deutschen Presserat, dass unsere Darstellung gewürdigt wird und eventuell sogar eine Stellungnahme erfolgt. Schaun mer mal.
Liebe Leser/innen. Es folgt ein langer Text. Das ist bei juristischen Verfahren und Stellungnahmen leider unumgänglich. Wir empfehlen Ihnen trotzdem die Lektüre. Denn Sie erhalten transparent Einblick in unseren journalistischen Alltag. Neben der Recherche und dem Schreiben unserer Artikel müssen wir auch solche sehr mühevolle Arbeiten erledigen, die sehr „zeitintensiv“ sind.
An
Deutscher Presserat
Beschwerdeausschuss
Postfach 100549
10565 Berlin
Aktenzeichen: jr/cl 0493/15/2-BA
Sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich kommen wir Ihrer Nachfrage einer Stellungnahme zu den Beschwerden gegen unseren Bericht nach. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir vor eineinhalb Jahren auf Ihre Initiative hin Mitglied im Deutschen Presserat geworden sind. Da Sie unsere Berichterstattung als „qualitativ wertvoll“ bewertet haben, gehört auch eine Verteidigung dieser Qualität zu unserem Selbstverständnis.
Allerdings hatten wir damals auch mitgeteilt, dass wir den Pressekodex für überarbeitungswürdig halten was Online-Medien angeht und auch gewisse Regularien nicht unseren Vorstellungen entsprechen – beispielsweise die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten im Beschwerdeverfahren. Insbesondere dann, wenn Beschwerden aus Kreisen der Politik oder von Lobby-Gruppen mit gezielten Interessen kommen, halten wir dies für eine einseitige Beschneidung der Transparenz, die wichtig ist, damit sich die Öffentlichkeit eine Meinung bilden kann.
Vorbemerkung:
Deswegen informieren wir unsere Leser über die „Herkunft“ der Beschwerden. Beide Beschwerdeführer sind aktive Vorstände des Vereins „Mannheim sagt Ja“. Beide Beschwerdeführer führen in ihren Beschwerdeschreiben offizielle Funktionen an – eine als Vorstandsmitglied, die andere als SPD-Bezirksbeiratssprecher. Damit haben diese Personen selbst entschieden, in „Funktionen“ aufzutreten – inhaltlich ist es für die Beschwerde nicht von Bedeutung, insbesondere die Sprecher-Funktion. Aber beiden Personen war die Angabe ihrer Ämter wichtig – vermutlich zur Unterstreichung ihrer „Autorität“.
Ein Beschwerdeführer war selbst schon namentlich in Berichten von uns benannt, die andere Person nicht, außer einer „gefühlten“ durch die Mitgliedschaft bei „Mannheim sagt Ja“. Ich verzichte zur Zeit auf die namentliche Nennung der Beschwerdeführer und stelle der Öffentlichkeit die Beschwerde redigiert (…) mit Rechtschreibfehlern im Original zur Verfügung.

Gegen diesen Text haben zwei Vorstände von „Mannheim sagt Ja“ Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen uns eingelegt.
Beide Beschwerdeführer tauchen namentlich nicht (!) im Artikeltext auf, fühlen sich aber höchstpersönlich angesprochen. Eine email wurde am 23. Mai um 23:36 Uhr und die andere um 23:37 Uhr abgesendet. Beide Personen kennen sich und wir gehen davon aus, dass das Vorgehen zwischen diesen Personen abgestimmt ist. Alles andere wäre ein sehr, sehr großer Zufall.
Zu Beschwerde 1:
„Im Text werden Unterstellungen, Beleidigungen und Rufmord begangen.“
Die Beschwerde verzichtet darauf, auch nur einen Beleg dafür zu nennen. Ich kann weder eine Unterstellung, noch eine Beleidigung und schon gar keinen Rufmord erkennen.
„Das ist nicht der erste Vorfall. Er hat in einem anderen Text sogar mit (…) Körperverletzung gedroht.“
Gegen welchen Text richtet sich nun die Beschwerde? Gegen den benannten Text oder einen früheren? Oder gegen alle Texte? Zutreffend ist, dass wir eine Konfliktsituation berichtet haben. Darin stelle ich dar, wie ich eine Person „warne“, die mich bei der Ausübung meiner journalistischen Tätigkeit körperlich angegangen ist und somit aktiv und vorsätzlich die Pressefreiheit während einer Friedensdemonstration behindert hat, mich nicht nochmals anzufassen, weil ich mich sonst wehren würde – unter Umständen mit Gewalt.

Beleg in unserer Berichterstattung für Agitation gegen die Polizei, die angeblich Nazis „den roten teppich ausrollt“.
„Diese Berichterstattung hat mit Journalismus rein gar nichts zu tun und grenz an einem persönlichen Rachefeldzug an etliche Personen des Vereins Mannheim sagt Ja!“
Auch dies ist keine begründete Beschwerde, sondern eine subjektive Meinungsäußerung sowie seitens des Bescherdeführers eine Unterstellung und falsche Tatsachenbehauptung ohne Belege.
„Auslöser der seid Anfang Januar gestartete Diskreditierung, Beleidigungen, Gewaltandrohungen war die Tatsache, das wir das Demonstrationsrecht hoch halten und nicht gegen die Gesetze verstoßen und einige Personen auf der Demo am 17.1. zugelassen haben, mit dem Versprechen, das diese Personen sich ordnungsgemäß verhalten.“
Worüber wird nun die Beschwerde geführt? Über sämtliche Berichte zu „Mannheim sagt Ja“? Hintergrund ist: Einige der Organisatoren haben potenziell gewaltbereite Gruppen wie die „Interventionistische Linke“ und Antifa-Vertreter als offizielle Unterstützung zugelassen. Dies haben wir problematisiert. Die Argumentation lautete: Durch die Zulassung werden potenziell gewaltbereite Gruppen als quasi demokratisch legitimiert. Zutreffend ist: Die Demo mit 12.000 Teilnehmern in Mannheim verlief friedlich. Möglicherweise auch, weil durch unsere Berichterstattung eine öffentliche Debatte entstanden ist und die Organisatoren unter erheblichem Druck standen, jegliche Ausschreitungen zu vermeiden.
Tatsache ist auch, dass eine weitere Demo unter Beteiligung von „Mannheim sagt Ja“ nicht friedlich verlief. Zusammen mit „Mannheim sagt Ja“-Initiatoren marschierte ein „schwarzer Block“ von Antifa-Aktivsten von Mannheim nach Ludwigshafen. Dort wurde ein Stadtrat hinterrücks angegriffen und verletzt und der schwarze Block griff die Polizei an und versuchte Streifenwagen in Brand zu setzen. Tatsache ist damit auch, dass unsere Warnung leider zutreffend war.
„Dies war Herrn Prothmann ein Dorn im Auge. Es ist an der Zeit, diese Rufschädigung zu unterbinden. Zumal alles nicht im Ansatz Belegt ist.“
Zutreffend ist, dass ich nicht staatlich-legitimierte Gewalt prinzipiell ablehne und kritisch darüber berichte. Ich verwahre mich auch gegen Gewalt gegen Journalisten – siehe oben. Tatsache ist auch, dass der Beschwerdeführer sich auf drei Demonstrationen bezieht. 17.1.2015 in Mannheim, die verlief friedlich. 8.2.2015 in Ludwigshafen, die verlief nicht friedlich, sondern gewalttätig durch linke Antifa. 23.5.2015, hier gab es fünf Platzverweise gegen „linke“ Demonstranten.
Zu Beschwerde 2:
„Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) und Ziffer 2 (Sorgfalt) des pressekodex. Ich bin aktives Mitglied und (…) im Vorstand des Vereins Mannheim sagt Ja e.V. und musste heute abend feststellen, dass mir H. Prothmann rechtswidrige Handlungen unterstellt. Auszug: „Aktive Mitglieder und Sympathisanten dieses Vereins fallen durchweg durch verfassungsfeindliche Äußerungen auf, die sich vor allem gegen die Polizei und das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit richten. Gewalt wird verharmlost und als „legitim“ betrachtet, sofern diese gegen „Nazis“ gerichtet wird“. Das stimmt in keinster Weise und ich verbitte mir solche Unterstellungen, die meinen Ruf und den des Vereins schädigen! Zudem führt er zu diesen Anschuldigungen keine Belege oder Verweise hinzu! (…)“
Die Beschwerde zieht ebenfalls ohne jeglichen Beleg den kompletten Bericht in Zweifel, insbesondere „Wahrhaftigkeit“ und „Sorgfalt“ nach dem Pressekodex, dem wir uns durch unsere Mitgliedschaft beim Deutschen Presserat unterworfen haben.
Hierzu stelle ich fest: Der Vorspann und die ersten vier Absätze sind eine klassische Berichterstattung zu einem aktuellen Ereignis. Alle wesentlichen Fragen „Wer, wann, was, wo“ werden darin nachweislich „wahrhaftig“ und „sorgfältig“ berichtet und bestehen jede Überprüfung.

Archivfoto unserer Berichterstattung zur Demo in Mannheim.
Die Beschwerde greift nur einen Teil des Textes (unterstrichen) auf. Das wesentliche Wort „Bestimmte“ in Abgrenzung zu „alle“ fehlt. In meinem Artikel steht im Original:
Auch die Gruppe “Mannheim sagt Ja“, die sich Anfang 2015 gegründet hatte und mittlerweile ein Verein ist, hatte zu Gegenprotesten aufgerufen – allerdings ohne messbaren Erfolg. Bestimmte aktive Mitglieder und Sympathisanten dieses Vereins fallen durchweg durch verfassungsfeindliche Äußerungen auf, die sich vor allem gegen die Polizei und das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit richten. Gewalt wird verharmlost und als “legitim” betrachtet, sofern diese gegen “Nazis” gerichtet wird. (Weitere Infos hier.)
Wir verlinken hier zunächst auf die Facebook-Seite von „Mannheim sagt Ja“. Dabei handelt es sich um eine von „Mannheim sagt Ja“ betreute Seite. Um einen „Sympathisanten“-Beitrag vom 24. Juni beispielhaft für unsere Argumentation zu dokumentieren:
Im Freital gab es einen Aufmarsch von „besorgten Bürger*innen“ (hauptsächlich Nazis und Rassist*innen. Und was macht die Polizei? Schützt diese Faschist*innen vor den Leuten, die das Flüchtlingsheim schützen, während Böller und Flaschen gegen die Antifaschist*innen werfen…
Das wird kommentiert:
Das hatten wir doch alles schon mal ab 1933 oder? Es ängstigt mich!
Vergleiche der Polizei mit SS-Schergen – für „Mannheim sagt Ja“ kein Problem
Die Verantwortlichen lassen solche Beiträge stehen und setzen damit die Polizei mit Nazis der Hitler-Diktatur gleich. Vergleiche mit den SS-Schergen aus Hitler-Deutschland werden unwidersprochen nicht nur bei diesem Beispiel geduldet. Aus meiner Sicht handelt es sich um verfassungsfeindliche Propaganda, weil der gesamte Berufsstand der Polizei als Sympathisanten von Rechtsradikalen vorsätzlich beschädigt werden soll.

Reste eines fremdenfeindlicher Brandanschlags in Limburgerhof.
Weiter verlinken wir auf alle Artikel zu „Mannheim sagt Ja“. In der Beschwerde heißt es, es gäbe „keine Belege und Verweise“. Das ist glatt und geradezu vorsätzlich hinterhältig gelogen. In meinem Text heißt es weiter:
Problematisch ist, dass auch Mannheimer Stadträte und Verwaltungsangestellte, also offizielle Vertreter der Stadt, eine Klima der Gewaltbereitschaft schaffen und die Aufgabe der Polizei diskreditieren. Zum engeren Kreis gehören Stadtrat Gerhard Fontagnier (Grüne), Stadträtin Marianne Bade, Stadtrat Petar Drakul (beide SPD), verschiedene Bezirksbeiräte von Grünen, SPD und Die Linke sowie verschiedene Künstler. Diese Personen äußern sich überwiegend überwiegend nicht verfassungsfeindlich, distanzieren sich aber auch nicht von entsprechenden Äußerungen oder Handlungen. Insbesondere der Stadtrat Petar Drakul, Referatsleiter im Ministerium für Integration des Landes Baden-Württemberg, hatte bei einer Demonstration Anfang Februar in Ludwigshafen eine Körperverletzung gegen einen Stadtrat der Ludwigshafener AfD damit gerechtfertigt, dass dieser “selbst schuld sei” an einer Demonstration gegen Fremdenfeindlichkeit teilzunehmen. (Lesen Sie hier unseren Bericht dazu.)
Der Verweis auf „Mannheimer Stadträte und Verwaltungsangestellte“ ist durch einen exemplarischen Screenshot im Artikel belegt. Im Artikel sind keine Namen genannt – im Screenshot kann man diese nachlesen. Es handelt sich um den grünen Stadtrat Gerhard Fontagnier sowie den städtischen Angestellten Klaus Dollmann. Beide agieren gegen die Polizei. (Anm.: Keiner der beiden ist einer der offiziellen Beschwerdeführer). Ein vulgärer Eintrag meint, dass „der braune kack eskortiert wird“ und nur „der rote teppich“ gefehlt habe. Auch hier wird der Polizei eine rechtsradikale Sympathie implizit unterstellt.

Der Mannheimer SPD-Stadtrat Petar Drakul bezeichnete den Angriff auf den Ludwigshafener Stadtrat Oliver Sieh (vormals AfD) als durch diesen selbst „inszeniert“. „Selbst schuld….“
Der Verweis auf verschiedene Bezirksbeiräte von unterschiedlichen Parteien und Künstler ist durch unsere frühere Berichterstattung belegbar. Da meine Stellungnahme keine wissenschaftliche Abhandlung und auch keine Aktendurchsicht eines Untersuchungsausschusses ist, verweise ich auf alle Berichte zu „Mannheim sagt Ja„. Bei Bedarf kann ich auch diese Aussage einwandfrei belegen.
Konkret ist im Text ein weiterer Link auf folgenden Text zu finden: SPD-Stadtrat Petar Drakul rechtfertigt Gewalt gegen AfD-Stadtrat Oliver Sieh. Darin wird der Marsch von durch „Mannheim sagt Ja“ nach Ludwigshafen „eskortierten“ Antifa-Aktivsten beschrieben, von denen einige den Ludwigshafener Stadtrat angegriffen haben. Der Mannheimer SPD-Stadtrat Petar Drakul hat, von uns „wahrhaftig“ und „sorgfältig“ dokumentiert, diesen Angriff „rechtfertigt“ und den früheren und mittlerweile ausgetretenen AfD-Stadträten eine „Inszenierung“ unterstellt.
Zusammenfassung:
Aussagen meiner Berichte, dass „bestimmte“ Mitglieder und Sympathisanten von „Mannheim sagt Ja“ sich verfassungsrechtlich problematisch äußern, halte ich nach wie vor aufrecht.
Wie beschrieben, sind diese oft nicht selbst direkt „verfasssungsfeindlich“ formuliert, sondern bewegen sich in einer Grauzone – sie bieten aber die Plattform dazu oder versuchen auf der Andeutungsebene insbesondere die Polizei aber auch andere Behörden als „Nazi“-freundlich zu inkrimieren.
Kommentare von Dritten lassen sie unkommentiert zu und schüren damit Vorurteile gegenüber dem Staat und der Polizei und verhalten sich damit insgesamt nach meiner Meinung verfassungs- und staatsfeindlich. Also vorsätzlich links-dogmatisch und zersetzerisch.
Im Gegensatz zu den Beschwerdeführern, die mir als aktive Vorstände von „Mannheim sagt Ja“ haltlose „Unterstellungen“ und sogar „Rufmord“ vorwerfen, sowie einen „persönlichen Rachefeldzug“, verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass diese Personen gegen mich als Journalisten ihren „persönlichen Feldzug“ führen und dabei mit frisierten Zitaten, haltlosen Behauptungen und einer gemeinschaftlichen Beschwerde nicht davor zurückschrecken, gegen meine journalistische Arbeit eine „Rufmord“-Kampagne subversiv zu betreiben.
Diese Personen zeigen überhaupt kein Interesse an einer vernünftigen Debatte, der ich mich nicht verschließen würde. Es gab keine Kontaktaufnahme. Diese Personen hätten jederzeit angesichts der Schwere ihrer Vorwürfe ihr Recht auf Gegendarstellung geltend machen können oder eigentlich umgehend rechtsstaatliche Mittel einlegen müssen.
Nix Ja: Feinde der Presse- und Meinungsfreiheit
Einer direkten (öffentlichen) Konfrontation halten diese Personen aber nicht stand. Sie agieren feige, hinterrücks, verleumderisch und agitatorisch. Aus meiner Sicht sich sie veritable Feinde der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit.
Der Bericht erfüllt alle wesentlichen Aufgaben zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zu einem Ereignis, stellt transparent eine behördliche Quelle dar und liefert dazu noch interessante und belegte Hintergründe, damit sich die Leser/innen eine Meinung bilden können.
Ich wäre froh, wenn der Deutsche Presserat diese Beschwerden nicht nur als vollständig unbegründet zurückweist, sondern im Gegenteil den Qualitätsjournalismus stützt, indem diese konkrete Berichterstattung als „wahrhaftig“ und „sorgfältig“ im Sinne des Pressekodex, vielleicht sogar als „vorbildlich“ im Sinne von Qualitätsjournalismus bewertet würde.
Insbesondere in Zeiten, in denen von „Lügenpresse“ schwadroniert wird, ein Begriff, der zwar überwiegend mit Pegida in Verbindung gebracht, aber auch im linken Lager selbstverständlich so eingeordnet wird. Immer dann, wenn „gewissen“ Ideologen eine Berichterstattung aus starrer Verblendung nicht passt.
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