Mannheim, 17. Mai 2019. (red/ae) Der Mannheimer Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner jüngsten Sitzung am 16. Mai einstimmig die Novellierung der Baumschutzsatzung beschlossen. „Wir haben lange daran gearbeitet und ich bin glücklich, die Zustimmung zu finden“, sagte die Bürgermeisterin für Umwelt und Bürgerdienste Felicitas Kubala.
Von Alina Eisenhardt
1986 beschloss der Mannheimer Gemeinderat die Baumschutzsatzung mit dem Ziel Mannheims Baumbestand zu erhalten und zu schützen. Demnach sind alle Bäume in Mannheim auf privatem oder öffentlichem Grundstück geschützt, deren Stammumfang 100 Zentimeter über dem Boden gemessen mehr als 60 Zentimeter beträgt. Mehrstämmige Bäume müssen für die Stämme zusammen 60 Zentimetern aufweisen. Dabei muss einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben. Dies gilt nicht für Bäume, die als Naturdenkmale geschützt sind oder die in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten unter besonderem Schutz stehen.
Verbote der Baumschutzsatzung
Diese Bäume dürfen laut der Satzung nicht entfernt, zerstört oder verändert werden. Dies ist der Fall, wenn ein entsprechender Baum gefällt, abgeschnitten, abgebrochen, abgebrannt oder entwurzelt wird oder Eingriffe vorgenommen werden, die zum Absterben führen oder führen können. Darüber hinaus ist es verboten Änderungen an Krone, Stamm oder Wurzel vorzunehmen, die das charakteristische Aussehen verändern, verunstalten oder das weitere Wachstum verhindern.
Liegt ein Ausnahmefall vor, wie eine mögliche Gefährdung der Sicherheit, muss eine Erlaubnis beim Fachbereich Grünflächen und Umwelt eingeholt werden, wobei der Fachbereich vom Antragsteller eine Ersatzpflanzung verlangen kann. Behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen sind laut der Satzung ohne Einschränkung auf einen bestimmten Stammumfang geschützt.
Mit diesen Maßnahmen sollen die Bestandserhaltung der Bäume zur Verbesserung des Stadtklimas und der Sicherung der Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt gewährleistet werden. Weiterhin sollen sie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes sowie zur Sicherung der Naherholung beitragen.
Die Novellierung der Baumschutzsatzung
Am 23. Oktober 2018 beschloss der Gemeinderat fast einstimmig eine Novellierung, die Abänderung eines oder auch mehrerer anderer bereits bestehender Gesetze in einzelnen Teilen, der Baumschutzsatzung. Der Mannheimer Ausschuss für Umwelt und Technik stimmte den dargelegten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange und der öffentlichen Auslegung zu und beschloss die Baumschutzsatzung gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. den §§ 23 Abs. 6, 24 Abs. 12 und 31 Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg. Demnach sollen § 1 Schutzerklärung und § 2 Schutzgegenstand zusammengefasst werden. § 2 Absatz 4 soll in der neuen Satzung entfallen. Dieser besagt:
Die Verordnung wird bei der unteren Naturschutzbehörde des Bürgermeisteramtes Mannheim verwahrt. Sie kann während der üblichen Sprechzeiten dort eingesehen werden.
In der Sitzung des Gemeinderats am 28. Mai soll final über die Satzung entschieden werden.