Rhein-Neckar, 17. Juli 2017. (red/momo) Eben mal schnell parken ohne einzukaufen? Das kann teuer werden. Einkaufsmärkte, die feststellen, dass Parkplätze nicht von Kunden, sondern anderen genutzt werden, geben die Parkraumbewirtschaftung ab und die Pächter machen Kasse per “Strafzettel”. In der Metropolregion gibt es das zwar noch nicht oft, aber das ändert sich, wenn die Märkte den Eindruck haben, dass die unerlaubte Nutzung Überhand nimmt.
Von Moritz Bayer
Parkplätze ist rar, besonders in Innenstädten. Einige Super- oder Baumarktketten gehen daher vermehrt dazu über, ihren Parkraum von externen Firmen bewirtschaften zu lassen. Diese Firmen zahlen eine feste Pacht an die Ketten und verteilen “Strafzettel”, wenn eine bestimmte Parkdauer überschritten wurde. “Strafzettel” sind das allerdings keine, wie man das für Ordnungswidrigkeiten aus dem öffentlichen Verkehrsraum kennt – es sind Vertragsstrafen.
Generell sollte dies für die Kunden kein Problem sein, denn die für den Einkauf zur Verfügung stehenden Zeiten sind meist großzügig bemessen, ein bis zwei Stunden sind die Regel. Problematisch wird es dann, wenn der Käufer, der vielleicht schon seit Jahren zum gleichen Markt fährt und nie ein Schild bemerkt hat, auf einmal ein “Knöllchen” unterm Scheibenwischer findet.
Rechtlich ist die Sache generell legal, allerdings müssen die Betreiber unübersehbar auf die Parkraumbewirtschaftung und die dort geltenden Regeln hinweisen. Ein kleines Schild am Eingang (besonders, wenn es mehrere Zufahrten gibt) reicht da nicht aus.
Schilder müssen gut sichtbar sein
Nur entsprechend groß und möglichst in Farbe werden die Schilder als ausreichender Warnhinweis anerkannt. Wer also unwissentlich auf einmal auf einem früher “kostenfreien” Parkplatz nun aufgefordert wird, zu zahlen, für den lohnt sich zuerst einmal der Blick auf die Beschilderung vor Ort. Ist diese “überschaubar”, kann ein Widerspruch erfolgreich sein.
Des Weiteren kann nicht jeder Betrag verlangt werden. Eine fixe Grenze gibt es rechtlich zwar nicht, jedoch kommt auch hier die “Wuchergrenze” zur Anwendung: Mehr als das Doppelte der Gebühren vor Ort, wenn die Gemeinde ein Bußgeld für Falschparker ausstellt, sind nur schwerlich als “übliche Preise” durchzusetzen. Je nach Lage können das aber schnell 20 oder auch 50 Euro sein – da helfen keine Schnäppchen im Markt, da wird der Einkauf mal so richtig teuer.
Wo aber besteht schon ein Risiko im Rhein-Neckar-Gebiet? Auf Anfrage des Rheinneckarblog antwortete Aldi-Süd am umfangreichsten. Es gäbe mehrere Möglichkeiten zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten. Versenkbare Barrieren, welche die Zufahrt außerhalb der Geschäftszeiten unmöglich machen, sowie Warnschilder seien Beispiele dafür.
Entscheidungen werden einzeln getroffen
Die zuständigen Regionalgesellschaften entscheiden im Einzelfall, ob es eine Parkproblematik gibt und ob diese nachteilig für die Kunden ist. Die Verpachtung an externe Anbieter sei der letzte Ausweg. Wer dann ohne Parkscheibe sein Fahrzeug abstellt oder die erlaubte Zeit überzieht, muss 30 Euro zahlen, welche komplett beim Pächter bleiben.
Allerdings betont die Aldi-Gruppe, dass sie dies lediglich tun, um den Kunden einen möglichst guten Einkauf gewährleisten zu können. Dazu würden ausreichend Parkmöglichkeiten gehören. Bei Bedarf stellen sie daher kostenlos Parkscheiben zur Verfügung und wer sie mal hinter der Scheibe vergessen hat auszulegen, kann mittels seines Kaufbelegs nachweisen, dass er einkaufen war. In einem solchen Fall würde die Forderung der 30 Euro zurückgezogen werden.
“Kunden haben Verständnis”
Auch seien viele positive Rückmeldungen von Kunden an hoch frequentierten Supermärkten eingegangen, die seit der Einführung einer solchen Überwachung nun wieder einkaufen kommen würden, was sie wegen mangelnder Parkplätze früher nicht hätten tun können. Insgesamt gibt es bisher mehrere Aldi-Süd-Filialen im Raum Mannheim (Waldhof, Neuostheim, Steubenstraße, Neckarauer Straße, Wallstadt) mit externer Parkraumbewirtschaftung.
Auch Lidl sieht sich gezwungen, an drei Filialstandorten in Mannheim (Dammstraße, Speckweg, Schwetzinger Straße) Knöllchen bei zu langem Parken zu verteilen. Wer aber mittels des Kassenzettels nachweisen kann, dass der Einkauf länger gedauert hat als eine Stunde, bleibt verschont. Ach hier betone die Pressestelle, dass die bisherigen Erfahrungen der Unterscheidung von “wirklichen Lidl-Kunden und Nutznießern der freien Stellplätze” durchweg positiv zu bewerten sei.
Lediglich eine spärliche Reaktion kam von REWE:
In aller Regel ist REWE selbst Mieter von Kundenparkplätzen und verpachtet daher nicht an Dritte,
heißt es da kurz und knapp.
Dass eine Bewirtschaftung auch ohne externe Firmen Sinn zu machen scheint, zeigt beispielsweise die Filiale in Schwetzingen.
Ausreichend groß, farbig und an fünf verschiednen Stellen des Parkplatzes aufgestellt, ist jedem Kunden klar, was zu tun ist. Hier droht kein Knöllchen, sondern möglicherweise kommt der Abschleppdienst, was dann 200-300 Euro kosten kann.
Baumärkte in der Metropolregion bisher kaum betroffen
Bei den Baumärkten sieht es bisher noch so aus, als seien Parkende und Kunden im Einklang. Bauhaus, Hornbach, Obi und Toom verpachten bisher nicht. An Standorten mit Parkproblemen machen aber auch sie mittels Schilder aufmerksam. Jede der angefragten Firmen teilte allerdings mit, dass die jeweils zuständigen Leitungen die Parksituation im Auge haben – gegebenenfalls muss also bei einer sich zuspitzenden Lage reagiert werden.
Wer mit dem Auto einkaufen fährt, kann sich unter Umständen unnötigen Ärger oder sogar eine Vertragsstrafe sparen, indem man aufmerksam nach entsprechenden Schildern schaut. Am Ende soll der Platz ja den Kunden zugute kommen, da waren und sind sich alle einig.