Rhein-Neckar/Ludwigshafen/Diez, 17. Juni 2016. (red/pro/pol) Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat sich zu einer öffentlichen Fahndung nach dem Flüchtlingen Sascha B. entschieden. Der Mann ist ein verurteilter Frauenmörder und seit Dienstag, den 07. Juni, nach einem Freigang flüchtig.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Polizei Rheinland-Pfalz bitten die Bevölkerung um Mithilfe.
Der 47 Jahre alte Häftling Sascha B. war am 07.06.2016 bei einem begleiteten Freigang in Limburg geflohen. Sein Fluchtweg und aktueller Aufenthaltsort sind unbekannt. Möglicherweise hält er sich im Raum Ludwigshafen auf, da er von hier stammt und hier auch einen Mord und mindestens eine Vergewaltigung begangen hatte.
Zu einer beschleunigten Ergreifung des Flüchtigen veranlasste die Staatsanwaltschaft Frankenthal eine Öffentlichkeitsfahndung.
Herr B. ist 182 cm groß bei kräftiger bis korpulenter Gestalt, hat braune Augen, trägt üblicherweise eine Brille und eine Halbglatze mit dunklem Haarkranz.
Hinweise zum Aufenthaltsort des Gesuchten bitte an das Landeskriminalamt Mainz unter der Nummer 06131 – 652833 oder an jede andere Polizeidienststelle.
Foto nach Verhaftung gelöscht: Die Polizei sucht diesen Mann: Sascha B. ist seit dem 07. Juni flüchtig. Er war 1999 wegen Mordes an einer Frau und einer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Januar war seine 15-jährige Haftstrafe verbüßt. Einem Antrag auf Entlassung war nicht stattgegeben worden, weil seine Prognose negativ war. Hafterleichterungen wurden aber empfohlen – einen Freigang nutzte er vergangene Woche zur Flucht. Foto: Polizei RLP
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hatte nach der Flucht eines Verurteilten am 07.06.2016 zunächst in Übereinstimmung mit den Polizeibehörden von einer Öffentlichkeitsfahndung nach umfassender Abwägung abgesehen, um die Ermittlungen im Umfeld des Verurteilten möglichst unbemerkt und effektiv durchführen zu können. (Wir hatten berichtet und halten den Mann für eine Gefahr.)
Die Staatsanwaltschaft rügt die Bild-Zeitung, die am Montag die Fahndung öffentlich gemacht hatte:
Diese Maßnahme wurde durch eine ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte Veröffentlichung einer Zeitung über die Flucht des Verurteilten vereitelt.
Ferner hätten inzwischen verschiedene Medien (darunter der SWR) veraltete Lichtbilder des Verurteilten gezeigt.
Aus Sicht der Ermittler sei diese Veröffentlichung it kontraproduktiv, weil der Verurteilte inzwischen erheblich anders aussieht als auf den alten Fotos.
Durch die Verbreitung ungeeigneter Lichtbilder bestehe die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die laufenden Ermittlungen hineingezogen werden, urteilt die Staatsanwaltschaft Frankenthal.
Weiter beklagt sie, dass
die Bearbeitung unbrauchbarer Hinweise unnötig Kapazitäten der Ermittler bindet, welche für die eingesetzten spezifischen Instrumente dringend benötigt werden.
Aufgrund der neuen Lage habe die Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit der Polizei entschieden, eine Öffentlichkeitsfahndung mit einem aktuellen Lichtbild des Verurteilten durchzuführen. Dafür seien auch ermittlungstaktische Gründe maßgeblich, welche nicht öffentlich genannt werden könnten, um den Aufklärungserfolg nicht zu gefährden.