Mannheim, 17. September 2015. (red/pro) Vor ein paar Tagen meldete eine Lokalzeitung, in Mannheim würden „gemischte Streifen geplant“. Diese Information ist falsch. Auf Nachfrage sagt Polizeipräsident Thomas Köber: „Es wird definitiv keine gemeinsamen Streifen von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst geben.“
Forderungen einer „stärkeren Zusammenarbeit“ bis hin zu gemeinsamen Streifen von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst (KOD) gibt es immer wieder – kolportiert vor allem durch eine Lokalzeitung in Mannheim:
Die Polizei will jetzt ihre Präsenz verstärken und plant zum Jahresende gemischte Streifen mit dem kommunalen Ordnungsdienst auf der Mittelstraße, um das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger zu stärken.
So lautet die scheinbar „exklusive Nachricht“ – doch sie ist definitiv eine Falschmeldung.
Auf Nachfrage sagt Thomas Köber, Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim, erkennbar verärgert:
Es wird definitiv keine gemeinsamen Streifen von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst geben. Das ist ausgeschlossen.
Hintergrund: Eine Redakteurin der Lokalzeitung fragte bei der Polizei nach ob es wegen der angespannten Lage in der Neckarstadt-West „Planungen“ gäbe, was zu tun sein. Nun, „Planungen“ gäbe es immer, so die Auskunft. Die Aussage „Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) planen gemeinsame Streifen“, gab es nie. Offenbar ist der Redakteurin die Fantasie durchgegangen.
Polizei und KOD haben sehr verschiedene Aufgaben – der KOD kann in bestimmten Fällen die Polizei unterstützen, indem beispielsweise die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den KOD verstärkt wird. Inbesondere in den Fußgängerzonen der Innenstadt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen die Einhaltung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Stadtkreis Mannheim, aber auch zahlreiche andere Verordnungen und Gesetze wie zum Beispiel die Gefahrhundeverordnung, jugendschutzrechtliche Regelungen, Bereiche der Straßenverkehrsordnung und Vieles mehr,
heißt es in der städtischen Beschreibung der Aufgaben des KOD. Dabei geht es ausschließlich um „Ordnungswidrigkeiten“ – jede Überschreitung zu „strafrechtlichen“ Sachverhalten macht den Einsatz der Polizei notwendig.
Letzlich sind die Kompetenzen des KOD aber beschränkt – wenn es „hart auf hart“ kommt, muss auch der KOD die Polizei rufen. Und ein gemeinsamer Einsatz ist sinnlos – wenn die Polizei vor Ort ist, wird kein KOD mehr benötigt, weil der KOD keinerlei Kompetenzen hat, die die Polizei nicht sowieso hat:
Eine Polizeistreife benötigt keine KOD-Mitarbeiter, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Insofern ist die Forderung nach gemeinsamen Streifen absurd – die KOD-Mitarbeiter wären handlungsunfähig im Beisein der Polizei. Eine reine Ressourcenverschwendung, weil KOD-Mitarbeiter im Beisein von Polizei ähnlich hilfreich seien wie „Zivilisten“ – die Polizei sei „die Staatsmacht“ und niemand sonst.
„Irgendwas in der Kommunikation muss schief gegangen sein“, sagte Pressesprecherin Roswitha Götzmann auf Anfrage:
Rücksprachen mit einem Kollegen in der Pressestelle hätten ergeben, dass er nach der Sicherheitslage gefragt worden sei und ob es „Planungen“ zur Sicherheitslage gäbe. Natürlich gibt es immer „Planungen“, weil Polizei und Stadtverwaltung eng zusammenarbeiten und zwar nach Kompetenzgebieten. Hoheitliche Aufgaben der Polizei sind und bleiben hoheitliche Aufgaben der Polizei, die definitiv mit niemandem anderen geteilt werden.
Von Seiten der Polizei ist man mit Überwachungsmaßnahmen, die der KOD zur Entlastung der Polizei übernehmen kann, vollends einverstanden. Nicht aber mit Gerüchten über „gemischte Streifen“, sagt Polizeipräsident Köber:
Das ist kategorisch ausgeschlossen. Die Polizei hat klare Aufgaben und Kompetenzen, die erfüllt und mit niemandem geteilt werden.