Schwetzingen, 17. Oktober 2019. (red/pm) Vergangenen Mittwochabend tagte der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen. Themen der Tagesordnung waren unter anderem die Einbringung des Haushalts und der weitere Ausbau der Kinderbetreuung.
Information der Stadt Schwetzingen:
“Die Umstellung des Haushalts auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum Jahreswechseln 2018/19 und die daraus resultierende Doppik stellen die Stadt vor Herausforderungen. Da die Erfahrungen damit fehlen, sei eine Prognose sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2019 wie für das anstehende Haushaltsjahr 2020 schwierig. Dies machte Oberbürgermeister Pöltl in der Sitzung deutlich. Der Haushaltsplanentwurf für 2020 weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge von 57.042.000 Euro und ordentliche Aufwendungen von 63.853.500 Euro auf und schließt im Ergebnis somit mit einem zunächst veranschlagten Fehlbetrag von 6.811.500 Euro ab.
Die Schwerpunkte des Haushalts 2020 werden unter anderem auf der Sanierung der Karlsruher Straße, Investitionen bei der Feuerwehr, Gebäudesanierungen, Planungen zur Sanierung der Hofapotheke und des Rothackerschen Hauses, der Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen, dem Ausbau der S-Bahn Haltepunkte und der städtebaulichen Entwicklung im Bereich Capitol und südliches Ausbesserungswerk liegen. Schwetzingen werde zudem in den kommenden Jahren enorme Investitionen in die Infrastruktur, die Kindebetreuung und Bildung tätigen müssen, was nur mit erheblichen finanziellen Summen zu schaffen sein wird. Nach den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss am 23. Oktober und in der Gemeinderatssitzung im November soll der Haushalt in der Sitzung am 18. Dezember verabschiedet werden.
Bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung
Die Kinderzahlen bleiben in Schwetzingen unverändert hoch. Nachdem in den vergangenen Jahren insbesondere der Krippenbereich (Plätze für Kinder unter drei Jahren, U3) ausgebaut wurde, zeigt sich jetzt im Bereich für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt ein wachsender Bedarf. Für diese Altersgruppe existieren zurzeit 684 Plätze. Um dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen und die Betreuungsplätze auf dann insgesamt 808 Plätze auszubauen, hat die Verwaltung jetzt ein weiteres Bündel an Maßnahmen geschnürt.
Beschlossen wurde der Ausbau an Plätzen im Kindergarten St. Josef, eine Änderung der Angebotsstruktur als Ganztagesbetrieb im Kindergarten St. Pankratius sowie die Einrichtung einer dem Waldorfkindergarten zugeordneten weiteren Waldgruppe. Während sich die Erweiterung des Zwergenschlösschens im Anwesen Moltkestraße 19 bereits in der Umsetzung befindet, müssen der Ausbau des städtischen Kindergartens Spatzennest sowie die Erweiterung des Bonhoeffer Kindergartens durch Ankauf und Umbau des Gustav-Adolf-Hauses im Hirschacker noch weiter untersucht werden. Insgesamt stehen hier in den nächsten Jahren Investitionsmaßnahmen in einer Größenordnung von bis zu 5 Mio. Euro an.
Neue Hauptsatzung
Durch die Neufassung der Hauptsatzung werden die Schul-, Kindergarten- und sozialen Angelegenheiten auf den jetzt noch beratenden Kulturausschuss übertragen, welcher zum dann beschließenden Kultur- und Bildungsausschuss aufgewertet wird. Die kulturellen Angelegenheiten, die Städtepartnerschaften sowie Stadtmarketing und Tourismus werden als Aufgaben beibehalten. Neben Schul- und Kindergartenangelegenheiten sollen alle sozialen Angelegenheiten, insbesondere Senioren-, Familien- und Jugendthemen, behandelt werden.
Der Verwaltungsausschuss wird weiterhin für Vereinsangelegenheiten zuständig sein, da es sich hier insbesondere um finanzielle Belange handelt. Auch Ehrungen und Benutzungsordnungen (z.B. Sporthallen oder Grillhütte) sowie Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden weiterhin im Verwaltungsausschuss behandelt.
Neue Nutzungsbedingungen und – Gebühren für das Kulturzentrum
Nach Vorgabe des Rechnungsprüfungsamtes hat die Verwaltung die Nutzungsbedingungen für das Kulturzentrum in Qualität und Umfang angepasst und damit klarer geregelt. Die Nutzungsentgelte werden nicht erhöht.
Die Stadt Schwetzingen zahlt im Interkommunalen Kostenausgleich für Schwetzinger Kinder, die einen Kindergartenplatz in einer anderen Gemeinde innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises in Anspruch nehmen, eine Ausgleichszahlung. Auf dieser Grundlage steht der Gemeinde Plankstadt für das Jahr 2018 eine Zahlung in Höhe von 20.203,91 Euro zu. Da die dafür veranschlagten Haushaltsmittel für 2019 bereits erschöpft sind, stimmt der Gemeinderat dieser überplanmäßigen Ausgabe zu.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“