Heidelberg, 17. März 2021. (red/pm) Am 11. April entscheiden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs über die Verlagerung des Landesankunftszentrums für Flüchtlinge. Die Frage beim Bürgerentscheid lautet: „Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“ Die Stadt Heidelberg bittet um Nutzung der Briefwahl. Wählen im Wahllokal ist nur mit Wahlschein und Ausweis möglich.
Information der Stadt Heidelberg:
„Am 11. April entscheiden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs über die Verlagerung des Landesankunftszentrums für Flüchtlinge. Die Frage beim Bürgerentscheid lautet: „Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“
Die Stadt Heidelberg verschickt ab dem 15. März in einer gemeinsamen Sendung sowohl die Wahlbenachrichtigung als auch die Briefwahlunterlagen. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten also die vollständigen Briefwahlunterlagen per Post. Es ist damit kein gesonderter Antrag auf Briefwahl mehr notwendig! Die Post stellt die Abstimmungsunterlagen bis spätestens Sonntag, 21. März, zu. Wer bis zu diesem Termin keine Wahlunterlagen erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, muss sich bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-42220 melden, um an der Abstimmung teilnehmen zu können.
Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Stadt Heidelberg die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. So werden Kontakte in den Wahllokalen vermieden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können kostenfrei per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden – die Unterlagen müssen dafür rechtzeitig, spätestens drei Werktage vor der Wahl, abgeschickt werden. Außerdem können sie in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden – auch noch am Wahltag bis spätestens 18 Uhr.
Wählen im Wahllokal nur mit Wahlschein und Ausweis möglich
Wer die Briefwahl nicht nutzen will, kann auch am Wahltag in einem Wahllokal wählen. Hierfür muss aber unbedingt der zugeschickte Wahlschein – nicht die Wahlbenachrichtigung – und ein Ausweisdokument mitgebracht werden! Nur mit der Wahlbenachrichtigung zu wählen, ist nicht möglich. Wahlbenachrichtigung und Wahlschein sind zwei unterschiedliche Dokumente. Zudem muss im Wahllokal eine medizinische Schutzmaske getragen werden.
Im gesamten Stadtgebiet sind 26 Wahllokale mit besonderen Schutzmaßnahmen eingerichtet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das der Wohnung des Wahlberechtigten nächstliegende Wahllokal ausgewiesen. Es kann aber auch in jedem anderen Wahllokal mit dem Wahlschein gewählt werden.
Für Fragen steht die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221/58-42220 oder per E-Mail unter wahldienststelle@heidelberg.de zur Verfügung.“