Alle zwei Jahre wird der Professor-Artur-Fischer-Preis von der Baden-Württemberg-Stiftung verliehen. Er ist mit über 36.000 Euro dotiert. Prämiert werden private Erfindungen und – im Rahmen eines Schülerwettbewerbs – die Erfindungen von Schulklassen, Schüler-AGs und einzelnen Schülerinnen und Schülern, die besonders innovativ und von großem gesellschaftlichen Nutzen sind.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:
„In der Kategorie der privaten Erfinder können sich grundsätzlich alle Personen bewerben, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg haben und nach dem 30. Juni 2010 ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Beim Schülerwettbewerb sind die Schülerinnen und Schüler aller Schulen in Baden-Württemberg zum Mitmachen eingeladen. Gesucht werden die cleversten Lösungsideen von Problemen oder ungelösten Aufgaben. Eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist nicht erforderlich.
An private Erfinder werden drei Preise vergeben mit insgesamt 22.500 Euro und im Schülerwettbewerb je nach Altersgruppe Preise von jeweils 1.000 bis 2.000 Euro.
Detaillierte Informationen zur Bewerbung gibt es in der aktuellen Ausschreibung unter www.erfinderpreis-bw.de. Abgabeschluss für die Bewerbung ist der 31. März 2013.“