Weinheim, 16. Juni 2014. (red/fw) Die Sonne brennt, die Temperaturen klettern über 30 Grad: Ein Eis oder eine kalte Limo sollen Abkühlung bringen. Doch plötzlich ist man umringt von ungebetenen Gästen: Hornissen, Bienen, Hummeln und Wespen werden von zuckerhaltigen Speisen und Getränken angezogen. Damit kommt man vielleicht noch klar. Was aber wenn sich der Insektenschwarm in Grundstücksnähe oder sogar den eigenen Vier Wänden niederlässt?
Information der Feuerwehr Weinheim:
“Viele Menschen rufen in dieser Situation zunächst einmal die Feuerwehr an. Diese ist aber, solange keine akute Gefährdung von Menschenleben besteht (z.B. Hornissennest im Kindergarten) nicht zuständig. Dies betonte die Weinheimer Feuerwehr in einer kürzlich erschienen Pressemitteilung, in der sie sich über eine Fülle von Anrufern aus Weinheim und Umgebung zu diesem Thema beklagt.
Wer mit einem Wespennest im trauten Heim zu kämpfen hat, sollte sich viel eher an den örtlichen Schädlingsbekämpfer wenden, welcher leicht in den Gelben Seiten zu finden ist.
Dieser tötet die Insekten, entgegen der allgemeinen Vorstellung in den allermeisten Fällen nicht, sondern versucht vielmehr die Tiere in einen ungestörten Lebensraum umzusiedeln.
Nur wenn technische oder praktische Gründe die Umsiedlung unmöglich machen kommen doch nochmal die giftigen Gase zum Einsatz.
Wer Geld für die Schädlingsbekämpfung sparen will und sich für Imstande hält ein Nest selbst zu beseitigen sollte sich über mehrere Aspekte im klaren sein;
Laut dem Naturschutzgesetz von Baden – Württemberg gilt für alle Insektenarten der „Allgemeine Schutz wildlebender Tiere“ laut dem es untersagt ist, sie mutwillig zu beunruhigen, bzw. sie ohne vernünftigen Grund zu töten oder zu verletzen. Darüber hinaus zählen Hummeln, Hornissen und Bienenarten zu den „Besonders geschützten Arten“, was bedeutet, dass neben der Spezies an sich auch Lebensraum, Entwicklungsformen, sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten gesetzlich geschützt sind.
Sollte man Probleme mit eine besonders geschützten Art haben, gilt es auf jeden Fall sich mit der regionalen Naturschutzbehörde abzusprechen. Die für Weinheim und Umgebung zuständige Behörde ist die „Untere Naturschutzbehörde“ in Sinsheim und ist erreichbar unter der Telefonnummer 07261/ 94 66 53 07
Wer es mit einer nicht besonders geschützten Spezies zu tun hat, und sich entscheidet auf eigene Faust zu handeln sollte drei wesentliche Aspekte im Auge behalten;
1. Entscheidung: Wenn man es mit einer nicht besonders gefährdeten Spezies zu tun hat, liegt es an einem selbst zu entscheiden, ob eine Umsiedlung bzw. Beseitigung notwendig ist. Hierbei ist fachliche Beratung nicht verpflichtend, aber ratsam.
2. Verantwortung: Man muss die Entscheidung die man trifft nachvollziehbar begründen können und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden
3. Durchführung: Wer keine Schädlingsbekämpfung bezahlen will muss sich selbst um das Entfernen des Nestes kümmern und bewusst sein über mögliche Gefahren wie Stiche, Panikreaktionen oder Stolpern
Was passiert jedoch wenn man trotz all der Vorsorge doch mal gestochen wird? Nun, in der in der Regel hat ein Wespen, Bienen- oder Hornissenstich keine ernsthaften Folgen. Zwar hat man 2-3 Tage unter Schmerzen bei der Einstichstelle zu leiden, bleibt jedoch von gesundheitlichen Schäden weitgehend verschont.
Ganz anders sieht das wiederum aus, bei den 5% der Menschen, die auf Wespen, Bienen- oder andere Insektenstiche allergisch reagieren. Für diese bedeutet ein Stich eine lebensbedrohliche Gefahr, die von Hautausschlägen über Atemnot bis hin zu einem akut lebensgefährlichen allergischen Schockzustand alle möglichen Folgen haben kann. Das Problem hierbei ist, das viele Allergiker gar nichts wissen von ihrem Problem, obwohl sich dies durch ein paar einfache medizinische Tests feststellen lässt.
Wer diese nie über sich ergehen lassen hat, erfährt von seiner Allergie womöglich erst bei seinem erstem Stich.
Die Anfangssymptome für eine Allergie sind starke Schwellungen im Bereich der Eintrittsstelle, starker Juckreiz, Rötungen und Quaddelbildung am gesamten Körper, sowie Schwellungen im Gesichts- und Halsbereich. Wer diese schon nach wenigen Sekunden auftretenden Symptome an sich feststellt sollte sich unverzüglich in ärztliche Behandlung geben.
Für besonders schwere Allergiefälle gibt es immer noch die Möglichkeit der Hyposensibilisierung, bei der über mehrere Jahre täglich ein geringe Dosis des Giftes gespritzt wird, die den Patienten auf Dauer Immun gegen das Insektengift macht.
Wer all diese Aspekte beachtet sollte seinen Sommer trotz der summenden Insekten genießen können, und wer nicht kann die WM ja immer noch in luftdicht verriegelten Räumen schauen.”