Mannheim, 16. Januar 2017. (red/pm) Letztes Jahr soll er eine Mannheimerin brutal niedergeschlagen, vergewaltig und ausgeraubt haben. Nun wurde der Beschuldigte angeklagt – doch ob der Mann tatsächlich ein Algerier und 20 Jahre alt ist, ist nach wie vor nicht wirklich klar. Die Pressestaatsanwältin Sandra Utt konnte keine klare Auskunft auf unsere Fragen geben.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 20-jährigen, aus Algerien stammenden Mann Anklage zum Landgericht Mannheim – Jugendkammer – wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung und der Unterschlagung erhoben.
Wie mit Pressemitteilung vom 29.07.2016 bereits berichtete, liegt dem Angeschuldigten zur Last, am 22.07.2016 gegen 04:50 Uhr in Mannheim-Neckarstadt die Geschädigte angesprochen und sie bis vor ihr Wohnanwesen begleitet zu haben. Hier angekommen habe die Geschädigte dem Angeschuldigten erklärt, dass er nunmehr gehen müsse und den Hauseingang betreten.
Hierauf habe der Angeschuldigte die Geschädigte von hinten überfallen, sie gewürgt und zu Boden gebracht. Anschließend habe er ihr mehrfach in den Oberkörperbereich getreten und sie hierdurch erheblich verletzt, woraufhin die Geschädigte zu keiner Gegenwehr mehr fähig gewesen sei. Dies habe der Angeschuldigte ausgenutzt, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen.
Mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt der Geschädigten
Letztlich erlitt die Geschädigte schwere Verletzungen, die eine mehrwöchige stationäre Krankenhausbehandlung erforderten. Die Goldkette der Geschädigten soll der Angeschuldigte an sich genommen und sie noch am selben Tag weiterverkauft haben.
Der Geschädigten war im Lauf des Geschehens ein Sportler zu Hilfe gekommen, woraufhin sich der Angeschuldigte entfernt hatte. Er konnte am 28.07.2016 im norddeutschen Raum verhaftet werden. Nach Vorführung vor den Haftrichter und Eröffnung des gegen ihn umgehend nach der Tat erlassenen Haftbefehls wurde er in Untersuchungshaft genommen.
Der Angeschuldigte, der unter verschiedenen Personalien registriert ist, hat sich zur Sache eingelassen und bestreitet den Tatvorwurf im Wesentlichen. Nachdem nach einem von der Staatsanwaltschaft eingeholten Altersgutachten nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angeschuldigte zur Tatzeit 20 Jahre alt war, wurde Anklage zur Jugendkammer erhoben.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.“