Heidelberg, 16. August 2021. (red/pm) Seit der Wohngeldreform vor zwei Jahren wird das Wohngeld, beginnend am 1. Januar 2022, künftig regelmäßig alle zwei Jahre automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
Information der Stadt Heidelberg:
„Seit der Wohngeldreform vor zwei Jahren wird das Wohngeld, beginnend am 1. Januar 2022, künftig regelmäßig alle zwei Jahre automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten – darunter vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Familien. In Heidelberg werden davon voraussichtlich rund 1.300 Haushalte profitieren.
Für die bisherigen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt das Wohngeld ab Januar 2022 damit im Durchschnitt um rund 13 Euro pro Monat. Aber auch der Kreis der Berechtigten erweitert sich. Nach einer Schätzung des Bundes könnten bundesweit etwa 30.000 zusätzliche Haushalte wieder oder erstmals Wohngeld erhalten.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung.
Die Stadt Heidelberg ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Ansprechpartner für das Wohngeld ist bei der Stadt Heidelberg die Wohngeldbehörde in der Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, E-Mail wohngeldstelle@heidelberg.de, Telefon 06221 58-38722. Persönliche Vorsprachen sind möglich, vorherige Terminvereinbarungen werden jedoch empfohlen.“