Weinheim, 16. Mai 2019. (red/pm) Die Stadt Weinheim versendet bis spätestens 25. Mai an alle Wahlberechtigten für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und des Ortschaftsrates Stimmzettel und Merkblätter, damit sich die Wähler vorab informieren können und den Stimmzettel zur persönlichen Stimmabgabe am Wahlsonntag in das Wahllokal mitbringen zu können. Erstmals werden bei den Gemeinderatswahlen und Ortschaftsratswahlen in Weinheim Stimmzettelblöcke (Stimmzettel hintereinander, die durch Perforation einzeln abtrennbar sind) verwendet; die Stimmzettel der Kreistagswahl sind wie bei der letzten Kommunalwahl Stimmzettelfahnen.
Information der Stadt Weinheim:
„Das Wahlamt weist darauf hin, dass es sich dabei nicht um Briefwahlunterlagen handelt. Diese werden den Wählern auf Antrag ausgestellt.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim beantragt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürger- und Ordnungsamt, Dürrestraße 2, 3. Stock, Zimmer 306. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 06201-82 493 zu erreichen.
Der Wahlscheinantrag kann persönlich (nicht telefonisch oder per SMS) beim Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten oder durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Wer einen Wahlschein schriftlich oder elektronisch (per Telefax, E-Mail oder Internet) beantragen möchte, muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Online kann der Wahlschein auf der Internetseite der Stadt Weinheim unter www.weinheim.de beantragt werden. Die E-Mail zur Beantragung des Wahlscheines kann an wahlamt@weinheim.de geschickt werden.
Weitere Fragen beantwortet das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: E Mail wahlamt@weinheim.de, Fax 06201 / 82 – 508 oder Telefon 06201 / 82 – 358 oder 82 – 561.