Heddesheim/Mannheim/Rhein-Neckar, 15. Februar 2012. (red/jt) Nach drei Prozesstagen fällte das Landgericht Mannheim sein Urteil im Falle des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Heddesheim am 07. Juni 2011. Der Angeklagte Stefan H. wurde zu sieben Jahren Haft sowie zu 40.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Meinerzhagen sah es als erwiesen an, dass der Heddesheimer Stefan H. am 07. Juni 2011 kurz nach Mitternacht eine ehemalige Arbeitskollegin auf heimtückische Weise mit einem Messer angegriffen habe. Ebenfalls als erwiesen erachtete das Gericht den Vorwurf des vorsätzlichen Tötungsversuchs.
Beide arbeiteteten bei einer Ladenburger Gastronomie – die Frau hatte den Mann nach der Arbeit nach Hause gefahren, wo sie im Auto angegriffen worden ist. Der verurteilte Stefan H. verletzte die Frau unter anderem mit einer gut zehn Zentimeter langen Schnittwunde am Hals.
Das Landgericht Mannheim verkündete bereits um 15:00 Uhr des dritten Prozesstages sein Urteil. Grund für den schnellen Prozessverlauf war unter anderem das vollständige Schuldeingeständnis des Angeklagten.
Mit sieben Jahren Haft blieben die Richter nahe an dem Vorschlag der Verteidigung. Diese hatte für ein Strafmaß von sechs Jahren und neun Monaten plädiert.
Das Urteil liegt zudem knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese verlangte ein Strafmaß von acht Jahren. Die Vertreterin der Nebenklage hatte für eine Verurteilung von elf Jahren plädiert. Die Verteidigung bezeichnete diese Forderung in einer Verhandlungspause als „unverschämt“.
(Weiterer Bericht folgt)