Mannheim/Karlsruhe, 16. August 2019. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) hat auf Vorschlag der Umweltverbände im letzten Projektbegleitkreis (26. Juni) eine weitere Planungsvariante für den Abschnitt 4 aufgenommen und anschließend geprüft.
Information des Regierungspräsidiums Mannheim:
„Im Ergebnis konnte die Planung für den Abschnitt 4 („Kleingärten“) im südlichen Bereich nun so angepasst werden, dass dort einige Bäume auf dem ehemaligen Damm stehen bleiben können. Damit wird nicht nur die erforderliche Sicherheit gewährleistet, es bleibt zusätzlich auch der besondere Naherholungs- und Alleecharakter dieses Gebietes erhalten.
Das RPK übernimmt mit der nun angepassten Planung im Grundsatz die von den Umweltverbänden für den Abschnitt 4 eingebrachte Variante. Diese sieht vor, dass im Abschnitt 4 ein neuer Damm neben dem bestehenden Erdkörper gebaut und zusätzlich durch Einbringen einer tragfähigen Spundwand stabilisiert wird. Diese Variante kann ausschließlich in dem etwa 500 Meter langen südlichen Bereich des Abschnitts 4 umgesetzt werden, da die Kleingärten weit genug entfernt sind und somit ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
Damit können die Anforderungen der DIN 19712 (siehe Hintergrundinformation Dammverteidigung) an eine 10 Meter breite baumfreie Zone erfüllt werden. In dem nördlichen, etwa 400 Meter langen, Teil des Abschnitts 4 ist diese Variante nicht realisierbar. Der Damm ist dort nicht breit genug, ebenso liegen hier die Kleingärten näher an dem Damm. In dem nördlichen Bereich des Abschnitts 4 wird deswegen die bisher geplante Variante zum Tragen kommen.
Die neue Planungsvariante für den südlichen Bereich im Abschnitt 4 wird Teil der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren sein. Gemeinsam mit den übrigen Dammabschnitten, deren Überplanung bereits durch das Gutachten des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) als zielführend bewertet wurde, arbeitet das RPK nun die Genehmigungsplanung aus. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse werden auf mehr als der Hälfte der gesamten Dammstrecke, Spundwände zum Einsatz kommen. Damit die Standsicherheit und die Dammverteidigung im Hochwasserfall gewährleistet sind, müssen die an und auf dem Damm stehenden Bäume gefällt werden.
Fragen und Antworten zum Rheindamm in Mannheim
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zum Rheindamm häufig gestellte Fra-gen und Antworten zusammengestellt und nun im Internet veröffentlicht. Diese sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums im Internet unter www.rp-karlsruhe.de -> Beteiligungsportal -> Dammertüchtigungsprojekte zu finden und werden bei Bedarf ergänzt. Direkter Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref531/Seiten/RHWD-XXXIX.aspx
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 23. September 2019, 19:00 Uhr, findet in der Rheingoldhalle Mannheim eine dritte öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung statt. Das RPK wird vorstellen, in welchen Arbeitsschritten es zu dem vorliegenden Ergebnis gekommen ist und wieso andere Varianten nicht verfolgt werden können. Mit einer Visualisierung wird das RPK außerdem verdeutlichen, wie der Damm mit der nun vorliegenden Planung später aussehen wird. Schwerpunkt der Veranstaltung ist die Beantwortung von noch offenen Fragen der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger. Die Fragen und Antworten werden nach der Veranstaltung auf der Projektseite im Internet veröffentlicht. Eine gesonderte Einladung zu der Veranstaltung erfolgt über die Medien. Die Planungsunterlagen für den Rheindamm Mannheim werden nach derzeitigem Planungsstand im Herbst 2019 bei der Stadt Mannheim zur Genehmigung eingereicht werden.
Hintergrund Dammverteidigung
Für die Abwehr von Gefahren müssen Dämme die erforderlichen Wege und Zuwegungen vorweisen.
Dammverteidigungswege sind somit als fester Bestandteil der Hochwasserschutzanlage zu verstehen. Der Rheinhochwasserdamm XXXIX in Mannheim ist aufgrund seiner Höhe und des Schadenspotenzials in die höchste Kategorie (Klasse I) der DIN 19712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“ eingestuft. Für Dämme dieser Kategorie schreiben die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712, Merkblatt DWA-M 507-1) Anforderungen an die Dammverteidigungswege vor.
Die Entwurfsplanung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RPK), Landesbetrieb Gewässer, sieht deshalb einen durchgängig mit schwerem Gerät (Kieslaster mit Anhänger) befahrbaren Dammverteidigungsweg vor. Dieser ist im Regelfall auf der landseitigen Berme (horizontaler Absatz in der Böschung eines Dammes) angeordnet, was auch bei widrigen Bedingungen, wie beispielsweise bei Sturm, Nacht oder Nebel eine sichere Befahrbarkeit ermöglicht.
Sowohl Schadstellen am Dammfuß, als auch die Dammkrone, sind in diesem Fall von der Berme aus günstig zu erreichen. In Bereichen mit entsprechenden Zwangspunkten (geringe Flächenverfügbarkeit aufgrund bestehender Bebauung) muss der Dammverteidigungsweg auf der Dammkrone angelegt werden. Übersteigt das Hochwasser die Marke, für die der Damm konzipiert wurde, können nur über einen Dammverteidigungsweg Sandsäcke aufgelegt werden, um auf der Dammkrone eine Überströmung und damit einen Dammbruch zu verhindern.