Rhein-Neckar, 15. Februar 2016. (red/me) Am 13. März 2016 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Dazu werden in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen versandt. Ab dem 15. Februar kann man bereits seine Stimme abgeben. Doch wieviele Stimmen hat man? Und welche Kandidaten ziehen auch tatsächlich in den Landtag ein? Wer hilft weiter bei Fragen zur Wahl?
Von Mathias Meder
Wenn am 13. März 2016 um 18 Uhr überall in Baden-Württemberg die Türen zu den Wahllokalen zugehen, beginnen kurz darauf die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit der Stimmenauszählung.
Knapp vier Wochen lang können die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg schon zuvor bis zu diesem Termin wählen. Soll also niemand sagen, er konnte nicht wählen, weil er am 13. März verhindert war. Und wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verloren hat, kann trotzdem wählen gehen. An seiner Stimmabgabe wird niemand gehindert.
Die Landtagswahl selbst ist auch nicht so schwer zu verstehen, wie das vielleicht bei Kommunalwahlen oder bei der Bundestagswahl der Fall ist. Schließlich hat man nur eine Stimme. Also nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel. Anders als bei der Kommunalwahl kann man auch nicht einfach einen Namen dazu schreiben oder streichen. Dann nämlich wird der Stimmzettel ungültig.
Personenwahl statt Landeslisten
Das einzig Verzwickte ist bei dieser Wahl lediglich, dass man sich zwischen Partei und Kandidat entscheiden muss. Denn man stimmt für eine Person, gezählt wird die Stimme jedoch für dessen Partei. Wer also eine bestimmte Partei stärken möchte, der muss auch den Kandidaten dieser Partei wählen, selbst wenn dieser nicht die persönlich erste Wahl ist. Wer also den persönlichen Favoriten wählt, weil man ihn/sie für die beste Wahl hält, der stärkt damit zunächst deren/dessen Partei. Auch wenn man diese eigentlich nicht mag. Eine andere Wahl hat man diesmal leider nicht.
Das klingt fast etwas undemokratisch und daher gibt es in anderen Bundesländern oft sogenannte Landeslisten, mit denen die Parteien die Kandidatinnen und Kandidaten in eine spezielle Rangfolge sortieren können, in der diese dann in den Landtag gewählt werden. In Baden-Württemberg entscheiden das alleine die Wählerinnen und Wähler. So undemokratisch ist es also doch nicht.
Mindestens 120 Abgeordnete in 70 Wahlkreisen
Für die Landtagswahl wurde das Bundesland Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise unterteilt. In unserer Region gibt es beispielsweise die Wahlkreise Heidelberg, Weinheim, Neckar-Odenwald oder Wiesloch. In Mannheim gibt es sogar zwei Wahlkreise, nämlich mit Ausnahme von Feudenheim nördlich des Neckars den Wahlkreis Mannheim 1 und südlich den Wahlkreis Mannheim 2. Wer also in Mannheim den Neckar überquert, der braucht sich nicht zu wundern, wenn plötzlich andere Gesichter von den Wahlplakaten grüßen.
In den 70 Wahlkreisen bewerben sich 19 Parteien um die Wahl in den Landtag. Nicht in jedem Wahlkreis hat eine Partei auch Kandidaten gefunden oder wurde zur Wahl zugelassen. Doch zu jedem Kandidat gehört auch ein Ersatzbewerber, der dann nachrückt, wenn ein gewählter Kandidat aus dem Landtag ausscheidet.
Wer wissen will, welche Parteien und Kandidaten in seinem Wahlkreis zur Wahl stehen, der findet eine entsprechende Liste auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung.
Erstmandate und Zweitmandate
Die 70 Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis jeweils die meisten Stimmen erhalten haben, ziehen mit einem Erstmandat direkt in den Landtag ein. Es verbleiben also noch mindestens 50 Mandate, die noch verteilt werden müssen. Dabei zählt zunächst einmal das Ergebnis, das die Parteien insgesamt in Baden-Württemberg erzielt haben. Mit Ausnahme der Parteien unterhalb der 5-Prozent-Hürde erhalten die Parteien ihre Sitze entsprechend dem prozentualen Anteil am Gesamtergebnis. Die bereits vergebenen 70 Erstmandate werden darauf angerechnet.
Sollte eine Partei aufgrund der Erstmandate mehr Mandate erhalten haben, als ihr rechnerisch zusteht, so wird der Landtag durch entsprechende Ausgleichsmandate für die übrigen Parteien so vergrößert, dass das Verhältnis dem des Gesamtergebnis entspricht. Für die dann stattfindende Verteilung der Zweitmandate sind die Regierungsbezirke entscheidend.
Denn Baden-Württemberg besteht aus den vier Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Entsprechend der von einer Partei in den entsprechenden Regierungsbezirken erreichten Stimmen werden die Sitze zunächst auf die Regierungsbezirke verrechnet und dann denjenigen Kandidatinnen und Kandidaten zugeteilt, die im Regierungsbezirk prozentual gesehen die höchsten Stimmenanteile erreicht haben. Wer das genauer verstehen will, der schaut am besten den Filmbeitrag der Landeszentrale für politische Bildung.
Wer darf bei dieser Wahl wählen?
Im Gegensatz zur Kommunalwahl (Wahlalter 16 Jahre) gilt nun bei der Landtagswahl wieder das Wahlalter von 18 Jahren. Wer am Wahltag 18 Jahre ist, darf wählen. Darüber hinaus muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen. EU-Bürger zu sein berechtigt also nicht zur Wahl und wer kurz zuvor umgezogen ist, muss schon wie davor weiterhin im Ländle wohnen oder eben vor mindestens drei Monaten in den Südwesten gezogen sein.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte wird man normalerweise drei Wochen vor der Wahl auf seine Wahlberechtigung hingewiesen. Wer keine solche Karte erhält und wahlberechtigt ist, der sollte sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden. Zur Wahl gehen kann man jedoch auch ohne diese Karte. Man muss dann aber wenigstens seinen Personalausweis mitbringen. Dann steht der Stimmabgabe eigentlich nichts im Weg.
Schon vor dem Wahltag zur Wahl gehen
Während man am Wahltag nach 18 Uhr nicht mehr ins Wahllokal eingelassen wird, kann man davor problemlos wählen gehen. Man muss dazu jedoch entweder Briefwahl beantragen oder direkt in das zuständige Wahlbüro im Rathaus gehen, von wo aus die Wahl organisiert wird. Dort befindet sich auch eine Wahlkabine und eine Wahlurne und man kann das Kreuz ohne größere Wartezeit machen.
Wer am Wahltag verhindert ist und daher Briefwahl beantragen möchte, der muss dies mit Hilfe seiner Wahlbenachrichtigungskarte tun. Man erhält dann die Stimmzettel zugesandt und kann bequem zu Hause wählen. Die Rücksendung der Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Kuverts muss jedoch bis zum Wahltag um 18 Uhr im Wahlbüro eingehen.
Fragen zur Wahl rechtzeitig stellen
Wer Fragen zur Wahl hat, der sollte diese also rechtzeitig stellen. Der Wahltag kommt so überraschend wie Weihnachten und es gibt auf jede komplizierte Frage eine einfache Antwort.
Die meisten Fragen können vielleicht schon durch einen Blick ins Landtagswahl-Portal geklärt werden. Um ganz individuelle Probleme lösen können, genügt meist ein Anruf beim Rathaus. Dort gibt man sich genauso Mühe wie bei den Parteien, damit alle Wahlberechtigten auch tatsächlich wählen gehen können.
Selbst am Wahltag bieten die meisten Parteien sogenannte „Wahltaxis“ an, um Gehbehinderten oder Menschen ohne Regenschirm den Weg ins Wahllokal zu erleichtern.
Wir empfehlen: Gehen Sie wählen, denn Ihre Stimme nimmt Einfluss.