Mannheim/Rhein-Neckar, 15. Juli 2016. (red/pro) Die Nachricht versetzte die Frauen in der Stadt in Angst und Schrecken. Am 17. Januar 2016, zwei Wochen nach „Köln“, zeigte eine 41 Jahre alte Frau eine Vergewaltigung an. Tatort: Wasserturmanlage. Tatzeit: Sonntag, gegen 20 Uhr. Ein Mann habe sie mit einem Messer bedroht, sie auf eine Bank gezogen und gegen ihren Willen den Geschlechtsakt vollzogen. Die Tat war vorgetäuscht. Die Frau ist mittlerweile zu 120 Tagessätzen verurteilt worden. Rechtskräftig wurde das Urteil am 01. Juli.
Von Hardy Prothmann
Es ist Sonntagabend, gegen 20 Uhr. Die 41-Jährige geht auf der Wasserturmanlage spazieren. Plötzlich wird sie zum Opfer. Ein unbekannter Mann drängt sie in einen Laubengang, stößt sie auf eine Parkbank, bedroht sie mit einem Messer und vergewaltigt die Frau. Das Opfer ist so dermaßen geschockt, dass sie die Vergewaltigung erst am heutigen Vormittag anzeigen konnte.
Das Zitat stammt aus unserer damaligen Meldung. Die Polizei ging von einer glaubwürdigen Aussage aus. Die damalige Täterbeschreibung:
Ca. 20-30 Jahre; ca. 170 cm; schlank; dunkle Augen; unrasiert; dunkle, etwas wellige Haare. Er trug dunkle Jeans, eine dünne, schwarze Jacke mit hellen Streifen über die gesamte Ärmellänge, schwarze Sportschuhe mit grauen, reflektierenden Streifen. Nordafrikanischer, arabischer, eventuell türkischer Phänotyp. Der Täter sprach nur gebrochen Deutsch.
Sofort wurden Rufe nach erneuter Videoüberwachung laut. Das Thema war überall in der Stadt präsent. Die Angst ging um. Mitten in der Stadt, am frühen Abend sollte sich das Verbrechen zugetragen haben.
Am 19. Januar berichten wir: „Die Region rüstet auf„, es gibt einen Run auf Waffengeschäfte und dort auf Selbstverteidigungswaffen aller Art.
Über 100 Zeugenhinweise
Über 100 Zeugenhinweise wurden ausgewertet. Dabei kamen erste Zweifel auf, ob diese Tat überhaupt stattgefunden haben kann (hier unser damaliger Bericht).
Ich wäre natürlich sehr erleichtert, wenn sich definitiv herausstellt, dass eine solche Tat im Herzen unserer Stadt nicht stattgefunden hat, sondern vorgetäuscht wurde. Andererseits ist eine solche Täuschung eine gravierende Belastung des inneren Friedens in unserer Stadt,
äußerte sich damals Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz im Anschluss an die überraschende Wendung und brachte auf den Punkt, was die vermutlich gelogene Aussage des vermeintlichen Opfers erzeugt hatte: Eine empfindliche Störung des öffentlichen Friedens der Stadtgesellschaft.
Sicherheit brachte erst ein Ermittlungsergebnis, dass nur die Polizei durch besondere Ermittlungsbefugnisse herausfinden konnte. Uns ist diese Ermittlung bekannt. Wir äußern uns dazu aber nicht, um weitere Fahndungen der Polizei nicht zu gefährden. Damit war klar: Die Frau hatte gelogen. Das Motiv konnten wir bislang nicht in Erfahrung bringen, berichten das aber nach, sobald wir das wissen.
Vorgetäuschte Straftat
Mittlerweile hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat erhoben und die Frau wurde nach Strafgesetzbuch 145d vom Amtsgericht zu einer Strafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Nach unseren exklusiven Recherchen soll sie den Strafbefehl akzeptiert haben. Rechtskräftig wurde dieser zum 01. Juli 2016.
Warum weder Stadt, Staatsanwaltschaft noch Polizei die Verurteilung der Frau melden, ist uns nicht bekannt – erstaunlich bei einem solch brisanten „Fall“, der so viel öffentliches Aufsehen erregte hatte.
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