Mannheim/Karlsruhe, 15. Dezember 2019. (red/pol/pro) In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Karlsruhe wird mitgeteilt, dass am frühen Sonntagmorgen in Mannheim-Waldhof ein 44-jähriger Mann durch den Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten tödlich verletzt worden ist.
Laut Mitteilung seinen Polizei und Rettungsdienst nach einem Notruf um 05.13 Uhr am frühen Sonntagmorgen in einer Wohnung im Mannheimer Stadtteil Waldhof im Einsatz gewesen. Dort soll es zu „einer Bedrohung durch einen anscheinlich psychisch auffälligen Mann“ gekommen sein.
Beim Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst seien neben dem 44-Jährigen auch die Familienangehörigen in der gemeinsamen Wohnung angetroffen worden. „Als der sich wohl in einem psychischen Ausnahmezustand befindliche Mann während des Rettungseinsatzes selbst schwer mit einem Messer verletzte und anschließend die eingesetzten Polizeibeamten damit bedrohte, kam es zum Schusswaffengebrauch.“ Der 44-jährige sei dabei lebensgefährlich verletzt worden. Er sei durch den Rettungsdienst sofort in ein Mannheimer Krankenhaus gebracht worden, dort aber später seinen Verletzungen erlegen.
Die weiteren Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Karlsruhe geführt – ein übliches Verfahren, wenn gegen Polizeibeamte ermittelt wird, übernimmt ein benachbartes „unabhängiges“ Präsidium. Im Fall von tödlichen Schüssen wird immer ein Ermittlungsverfahren ausgelöst, auch gegen Polizeibeamte, um die Umstände der Schussabgabe zu ermitteln und auszuschließen, dass diese unberechtigt war und damit eine Straftat darstellt.