Rhein-Neckar, 14. April 2014. (red/ms) Parallel zu den Europa- und Gemeinderatswahlen wird im Rhein-Neckar-Kreis am 25. Mai ein neuer Kreistag gewählt. Dieser repräsentiert die 540.000 Einwohner des Landkreises auf Kreisebene. Aus unserem Berichterstattungsgebiet dürfen Menschen aus den Kommunen Weinheim, Schwetzingen, Ladenburg, Schriesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Hemsbach, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim und Laudenbach zur Wahl antreten. Hier finden Sie Informationen und Hintergründe.
Von Minh Schredle
Der Kreistag stellt laut Kommunalverfassung das politische Hauptorgan eines Landkreises dar. Er wird in Baden-Württemberg für fünf Jahre gewählt und entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegtenheiten, die einen gesamten Landkreis betreffen.
Ein aktuelles und prominentes Beispiel ist der Umgang mit Menschen, die aus ihrer Heimat flüchteten. Aber auch Themen wie Straßenbau, Nahverkehr und Schulen werden im Kreistag beraten und entschieden.
719 Bewerber
Für die Wahl gibt es 719 Bewerber auf mindestens 88 Sitze im Gremium, die die 540.000 Bewohner im Rhein-Neckar-Kreises repräsentieren sollen. 2009 zogen sogar 103 Abgeordnete in den Kreistag ein.
Das liegt am so genannten Verhältnisausgleich: Bei der Kreistagswahl wählt man zwar Personen. Es handelt sich trotzdem um eine Verhältniswahl: Die Liste mit den meisten Gesamtstimmen stellt am Ende die meisten Abgeordneten.
Stehen einer Beispiel-Liste A nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen 3 Sitze im Kreistag zu, werden erst jetzt die Stimmen für die einzelnen Kandidaten relevant. Denn die drei Plätze werden an die drei Bewerber mit den meisten Stimmen vergeben. Der Listenplatz spielt hierbei keine Rolle.
Maximal 105 Kreisräte
Dadurch, dass den einzelnen Wahlkreisen eine Mindestanzahl an Sitzen zugesprochen ist, kann es dazu kommen, dass einzelne Parteien oder Wählervereinigungen mehr Direktmandate erhalten als ihnen – gemessen am Verhältnis aller abgegeben Stimmen – zustehen sollten.
Um dieses Unverhältnis auszugleichen erhalten die anderen so viele Überhangsmandate, bis die Anzahl der Abgeordneten mit dem Verhältnis der abgegebenen Wählerstimmen übereinstimmt. Dadurch könnte der Kreistag theoretisch eine Größe von bis zu 105 Abgeordneten erreichen.
Auch der Landrat wird am 25. Mai „gewählt“
Bei der Wahl entscheidet sich indirekt auch der neue Landrat: Dieser wird in Baden-Württemberg von den Mitgliedern des Kreistags für acht Jahre gewählt.
Stefan Dallinger wurde 2010 gewählt und bleibt somit voraussichtlich noch mindestens bis 2018 im Amt. Da die übernächsten Kommunalwahlen allerdings erst 2019 anstehen, wird der nun im Mai gewählte Kreistag die nächste Landratswahl in der Hand haben.
Aufgabe des Landrats ist es, seinen Kreis zu repräsentieren. Er leitet die Sitzungen des Kreistags, hat allerdings selbst kein Stimmrecht darin. Werden Beschlüsse gefasst, in denen Verträge abgeschlossen oder Verhandlungen geführt werden müssen, ist er Stellvertreter des Landkreises.
Die Wahlkreise in unserer Region
Bei der bevorstehenden Kreistagswahl bildet die Stadt Weinheim einen eigenständigen Wahlkreis. Die etwa 44.000 Einwohner sollen durch sieben Sitze im Gremium repräsentiert werden. Dem Wahlkreis aus Hemsbach, Heddesheim und Laudenbach stehen mit insgesamt knapp 30.000 Einwohnern fünf Sitze zu.
Edingen-Neckarhausen, Ladenburg und Ilvesheim (zusammen 35.000 Einwohner) und Schriesheim, Dossenheim und Hirschberg (insgesamt 37.000 Einwohner) bilden ebenfalls Wahlkreise, denen jeweils sechs Sitze zugeordnet sind. Schwetzingen wird mit Brühl und Ketsch zusammengelegt, dieser Wahlkreis (gut 48.000 Einwohner) wird acht Sitze erhalten.