Mannheim, 14. Juni 2018. (red/pro) Wie berichtet, soll eine 15-jährige Deutsche vergangenes Wochenende Opfer eines “sexuellen Übergriffs” geworden sein. Der Fall ist nicht nur ein Kriminalfall, sondern auch einer fürs Jugendamt.
Polizeisprecher Christoph Kunkel kann den “sexuellen Übergriff” noch nicht genau beschreiben:
Das ist psychologisch sehr belastend für das Mädchen und es ist noch nicht klar, welcher Art der Übergriff war und ob möglicherweise eine Vergewaltigung vorliegt. Die Ermittlungen dazu dauern an.
Rechtlich ist eine Vergewaltigung das Einführen von was auch immer in Körperöffnungen.
Nach der Personenbeschreibung (siehe Meldung) handelt es sich beim Tatverdächtigen vermutlich um einen Deutschen. Dieser soll dem Mädchen zunächst einen Joint angeboten haben und dann im Unteren Luisenpark zudringlich geworden zu sein.
Offen ist die Frage, was eine Minderjährige um 3:30 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der Stadt zu suchen hat. Hier wird es nach Polizeiauskunft eine Meldung an das Jugendamt geben, um die familiären Verhältnisse zu prüfen.
Obwohl das Mädchen Opfer wurde, könnte ihr auch ein Verfahren drohen – abhängig von der Situation mit dem Joint. Der Konsum ist straffrei, der Besitz nicht. Wenn diese den Joint in der Hand hatte, stellt sich die Frage, ob sie sich diesen zu eigenen gemacht hat.
Das Mädchen zeigte die Straftat erst am Dienstag an, was die Ermittlungen erschwert. Die Polizei sucht Zeugen und wird auch Videomaterial auswerten, sofern vorhanden.