Rhein-Neckar, 14. April 2014. (red/ms) Der Gemeinderat legt die Formalitäten zur Wahl fest: Er bestimmt die verschiedenen Wahlbezirke, welche Möglichkeiten es zur Briefwahl gibt und wo Wahlplakate aufgehängt werden dürfen. Die Stimmen werden per Computer ausgezählt. Trotzdem wird für jede Kommunalwahl ein Gemeindewahlausschuss gebildet – aber was genau ist das eigentlich und worum kümmert er sich? Braucht man das?
Von Minh Schredle
Im Kommunalwahlgesetz heißt es in § 11:
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Leitung der Wahl beinhaltet zum Beispiel, Wahlhelfer zu ermitteln: Wenn sich nicht genug Freiwillige melden, darf die Gemeinde welche bestimmen. Wenn das geschieht, ist das keine Bitte, sondern eine Bürgerpflicht. Eine Ernennung kann nicht abgelehnt werden, außer aus gesundheitlichen Gründen.
In der Regel sind auch einige Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Wahlhelfer. Häufig werden zunächst Personen aus dem Rathaus als Helfer bestimmt, bevor man Bürger zu ihrem Ehrenamt zwingt. Trotzdem geschieht Letzteres mit Regelmäßigkeit.
Angemessene Entschädigung?
Den Wahlhelfern steht eine Entschädigung zu. Diese entschädige meistens “nur symbolisch”, sagt Karl-Ulrich Templ, stellvertretender Direktor der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg. Er sagt:
Die Entschädigungen fallen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich aus. Aber in den wenigsten Gemeinden ist das Geld der Anreiz, mitzuhelfen. Manche zahlen für einen ganzen Tag Arbeit nur 21 Euro – immerhin stellen die meisten Getränke und Essen zur Verfügung.
Im Rhein-Neckar-Kreis sieht das mit der Entschädigung etwas besser aus: Kommunen im Umkreis entschädigen mit Beträgen von rund 50 bis 60 Euro für einen Tag als Wahlhelfer.
Der Ausschuss bestimmt bei den Gemeinderatswahlen zudem die Parteien und Wählerverbände, die zur Wahl zugelassen werden. Bei der Europawahl ist dafür der Bundeswahlleiter zuständig.
Ermittlung der Ergebnisse
Um einen Listenvorschlag abzulehnen, braucht es triftige Gründe, wie etwa formale Fehler. In der Regel werden abgelehnten Parteien Erläuterungen zugesendet, weswegen sie nach Auffassung des Ausschusses nicht an der Wahl teilnehmen können. Häufig werden auch “Verbesserungsvorschläge” genannt.
Die wohl wichtigste Aufgabe des Ausschusses ist es, die Wahlergebnisse zu ermitteln. Zwar werden diese im Rhein-Neckar-Kreis größtenteils elektronisch ausgezählt. Trotzdem ist es für ein amtliches Ergebnis notwendig, das Ergebnis manuell zu überprüfen. Per Hand nachgezählt, wird allerdings nur in strittigen Fällen.
Am 25. Mai werden sich die Gemeindewahlausschüsse nicht nur um die Leitung der Gemeinderatswahlen kümmern. Sie werden auch die Kreistags- und Europawahlen beaufsichten und die Ergebnisse ermitteln sowie die Wahlen, die in der Kommune am gleichen Tag stattfinden.